Eidesstattliche Versicherung bei Zwangsvollstreckung aufgrund tituliertem Unterhalt möglich?
Hallo community, ich habe zwei Kinder, 10 und 11 Jahre alt. Sie leben bei der Mutter und ich leiste Unterhalt. Da die Kinder unehelich geboren wurden, wurde bei der Vaterschaftsanerkennung der Unterhalt tituliert. Anschließend hat die Mutter eine Beistandschaft beim zuständige Jugendamt eingerichtet. Leider ist es mir nicht möglich den Unterhalt in der Höhe des titulierten Mindesunterhaltes zu leisten. Ich zahle deshalb, in Vereinbarung mit dem Jugendamt, so viel, dass mir 1.000 Euro Selbstbehalt plus 100 Euro Werbungskosten in Folge von Fahrten zur Arbeit sowie erhöhter Mietkosten bleiben. Das Jugendamt sagt jetzt, ich könne den vollen Mindestunterhalt (ca. 600 Euro) leisten und, wenn ich diesen nicht sofort zahle, droht man mit Vollstreckung und ähnlichen Begrifflichkeiten. Hier liegt aber nicht mein primäres Problem. Ich bin mir ziemlich sicher, eine Zwangsvollstreckung abwenden zu können bzw. bei Einleitung derselben finanziell unbeschadet davon zu kommen. Meine Frage ist aber: Wenn wirklich eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird und es kommt zum Pfändungsbesuch durch einen Richter, bin ich dann gezwungen eine eidesstattliche Versicherung abzugeben? Das käme evtl. einer Katastrophe gleich, weil es dann berufliche Nachteile für mich bedeuten könnte und natürlich in der Folge auch für die Zahlung von Unterhalt.