Ist es möglich, dass ein Vater, der für sein minderjähriges Kind unterhaltspflichtig ist, den Kindesunterhalt kürzt, wenn sich das Kind für längere, nicht absehbare Zeit (Wochen oder sogar Monate) im Krankenhaus befindet? Und ist dies auch ohne Abänderung des Titels möglich, wenn ein Unterhaltstitel vorliegt?