Muss ich die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenpartei bezahlen?
Infolge Krankheit habe ich eine Zeit lang ALG II bezogen und war nicht in der Lage den Kindesunterhalt zu zahlen. Die Kindesmutter hat geklagt. Das Gerichtsurteil lautet, dass ich 51/100 der geforderten Summe zahlen muss. Soweit ist alles klar. Nun bekomme ich vom Gericht eine Zahlungsaufforderung über die Gerichtskosten, die auf mich entfallen, also 51/100. Soweit kann ich das nachvollziehen. Darüber hinaus soll ich aber nun auch die volle Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite zahlen. Wie kann das sein?
Außerdem weiß ich nicht, wovon ich das alles zahlen soll. Ich bin inzwischen wieder berufstätig, Nach Abzug der Miete, Nebenkosten, Kindesunterhalt, Rückzahlung BaFög und Fahrtkosten zur Arbeitsstätte bleiben mir rund 240,00 EUR für meinen Lebensunterhalt übrig.
9 Antworten
Hallo,
schau mal hier: http://www.anwalt-in-do.de/was-kostet-es--/prozesskostenhilfe/index.html
Grüsse + viel Erfolg - Deti
Liste deinen Verdienst auf, mit Belegen am Besten. Biete dem Gericht die Zahlung von monatlich 10€ an. Dann hast du Ruhe.
dumm gelaufen, wie so oft. 51/100 ist nicht 50/50, sie haben also schuld und die kosten der gegenseite zu tragen. für die zukunft: dem langweiligen kostenverteilungsgerangel der anwälte viel aufmerksamkeit schenken.
Normalerweise ist es möglich bei Gericht einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe zu stellen. Dies sollte aber während des laufenden Prozesses erfolgen. Da du den Prozeß verloren hast, bist du verpflichtet, die bei der Gegenseite entsandenen Kosten zu tragen. Setz dich mit dem Gericht in Verbindung, aber schnell, denn durch einen Titel (auch hinsichtlich der Kosten, also einen Kostenfestsetzungsbeschluss) kann eine Vollstreckung betrieben werden, der wieder Geld kostet. Wenn du unterhalb der Pfändungsfreigrenze bist, kann dir auch nichts gepfändet werden, aber dein Konto kann z.B. durch einen Pfüb "gepfändet" werden, d.h. du hast keinerlei Verfügungsmöglichkeiten mehr !
Sei gegrüßt, an sich ist es normal, dass der der den Prozess verliert alle Kosten zahlen muss. Am einfachsten wäre es natürlich gewesen sich außergerichtlich zu einigen, in deinem Fall könntest du aber eben diese Rechnung auch bei der Familienkasse vorlegen und kannst evtl von der Pflicht des Unterhaltzahlens befreit werden (je nach deinem einkommen).
Um der Gerichtskosten kommst du aber nur sehr schwer rum. Im zweifelsfall einfach in Raten abbezahlen.
so long