Hallo,
Ich habe vor mehr als 3 Jahren ein Arbeitzeugnis erhalten, leider mit benachteiligender Formulierung (Hinweis auf Krankheit). Habe dies damals akzeptiert und nun kam auf meine Bitte hin, dass dies geändert wird, die Argumentation, dass der Anspruch verjährt ist und sie es nicht mehr ändern könnten.
Ich habe dann gebeten, dass mir ein einfaches Zeugnis mit Nachweis der Tätigkeit ausgestellt wird. Daraufhin kam der Verweis auf mein bereits ausgestelltes Zeugnis.
Hier habe ich allerdings kein Original mehr, sondern nur einen Scan, zudem will ich es mit dieser benachteiligenden Formulierung ja ohnehin nicht vorzeigen.
Besteht Seitens des alten Arbeitgebers eine Pflicht mir nun ein Zeugnis erneut auszustellen? Da ich das Original nicht mehr habe? Gäbe es eine andere Möglichkeit zumindest einen Tätigkeitsnachweis zu erhalten (ohne Hinweis auf lange Krankheit)?
Bin über Hilfe dankbar. Dieses Zeugnis verfolgt mich sonst mein Leben lang und bei Bewerbung werden oft auch Originale verlangt. Ich sehe es also schon als notwendig an einen Nachweis ausgestellt zu bekommen. Aber die alte Personalstelle sträubt sich mir entgegen zu kommen.