Ich bin Hauptmieterin einer WG. Seit Anfang 2024 übernachtete meine Mitbewohnerin fast täglich mit ihrem Freund – oft laut, mit nächtlichem Duschen zu zweit. Er duschte regelmäßig bei uns, verbrachte viele Stunden in der Wohnung, machte Homeoffice und war sehr präsent.
Ich habe das nicht einfach stillschweigend hingenommen: Bereits im Januar 2024 habe ich meine Mitbewohnerin darauf angesprochen, dass die häufigen Übernachtungen ihres Freundes problematisch sind. Im Februar folgte ein weiteres Gespräch wegen des nächtlichen Lärms. Und im August habe ich sehr klar gesagt, dass es so nicht weitergehen kann. Seitdem kommt er nur noch 2–3 Mal pro Woche – was für mich akzeptabel ist.
Nun gibt es ein neues Problem: Im Wohnzimmer stehen seit zwei Wochen vier Fahrräder. Zwei gehören meiner Mitbewohnerin – das ist für mich in Ordnung. Seit Monaten stehen dort aber auch zeitweise ein oder zwei Fahrräder ihres Freundes, was ich bisher toleriert habe, solange er regelmäßig anwesend war.
Aber inzwischen ist er kaum noch da – und trotzdem werden seine Fahrräder dauerhaft bei uns im Wohnzimmer gelagert, so als wäre es sein privater Abstellraum. Einer dieser Plätze ist übrigens der, den ich selbst bisher für mein Rad genutzt habe. Als ich das angesprochen habe, sagte sie nur: „Du stellst doch auch dein Fahrrad da ab.“
Was kann ich tun? Gilt das als Missbrauch der Gemeinschaftsfläche? Gibt es eine rechtliche Handhabe, um das Lagern von fremdem Eigentum in der WG zu unterbinden?