Hallo,
meine Frau und ich haben den Kaufvertrag für eine Immobilie Unterschrieben, im Vertrag steht auch drin das diese Grundschuldfrei übergeben wird. Allerdings liegt noch eine Private Grundschuld auf dem Haus, welche vergessen wurde zu löschen.
Laut unserem Notar sollte hierzu ein Aufgebotsverfahren gestartet werden, welches der Notar selbst macht. Nach mehreren Monaten haben wir versucht ein Feedback zu bekommen, allerdings hat sich niemand gemaldet von dem Noartbüro. Nach mehreren Wochen konnten wir jemanden erreichen, uns wurde mitgeteilt das mittlerweile die Besitzer verstorben sind und das nun alles über das Nachlassgericht läuft. Die Besitzer sind knapp 4 Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrags gestorben.
Meine Frage ist nun, ist es normal das der Notar innerhalb dieser 4 Monate kein Aufgebotsverfahren startet, ich dachte sowas wird meistens nach Unterzeichnung gemacht.
Und noch eine weitere Frage, wie lange dauert es jetzt noch bis wir in das Haus können, weil durch das Ableben der Besitzer (es gibt keine Erben, keine Kinder, Eltern, Geschister oder ein Testament), wird sich das wohl leider verzögern.