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Überholen Autobahn?

Hallo Leute, ich war vor kurzem auf der Autobahn unterwegs. Bin auf einer zweispurigen Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit 130kmh gefahren. Das vorderes Fahrzeug ist auch ungefähr so schnell gefahren und wir beide waren auf der rechten Spur. Ansonsten war kein Auto mehr zu sehen. Es war auch tagsüber, war also nicht dunkel.

Später hat sich hinter mir ein Auto genähert und hat dann Lichthupe gemacht. Habe es nicht verstanden, da ich ja eigentlich schon auf der rechten Spur war und bin auch nicht zu langsam gefahren (130kmh). Wenn er mich unbedingt überholen will, kann er es ja indem er auf die linke Spur wechselt, machen. Deswegen bin ich auch auf der rechten Spur geblieben. Nachdem er sich richtig genähert hat, ist er auf die linke Spur gewechselt und in dem Moment als er mich überholte, hat er richtig lange gehupt. Er hat auch das vorderes Fahrzeug überholt und hat dann wieder auf die rechte Spur gewechselt. Es war auch in der Nähe kein Ausfahrt.

Ich habe wirklich nichts verstanden wieso er sowas gemacht hat. Könnte es mir bitte jemand erläutern? Habe ich was falsch gemacht verstehe es einf nicht. Dankeschön im Voraus.

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Parkverstoß zweier Partein - beide bestraft?

Hallo zusammen,

Vor kurzem habe ich als ich spät Abends heim kam in geistiger Umnachtung einen Parkverstoß begangen ich parkte da wo ich immer parkte sah aber nicht, dass auf der gegenüberliegenden Straße schon jemand stand. (Ja da das ist theo. Die Fahrspur, daher steht da nie jemand) dennoch hätte ich gucken müssen.

Am nächsten Tag wurde ich durch den anderen auf meinen Fehler aufmerksam gemacht, da er abgeschleppt wurde. Ich habe daher angeboten seine Kosten zu übernehmen war ja meine Schuld.

Nun einige Wochen später bekam ich ebenfalls Post mit einem Verwarngeld von 55€.

Die Frage die ich mir jetzt stelle, da ich ja die Kosten vom anderen übernommen habe weiß ich, dass sie ihm ebenfalls die 55€ auferlegt haben. So stellt sich die Frage kann man überhaupt beide bestrafen, denn es kann ja nur einer Schuld sein, mein Gegner kann ja nix dafür das ich nicht richtig gucken kann. Daher wäre die Frage wäre es hier nicht sinnig Widerspruch einzureichen. Denn einer von uns beiden nicht da gestanden hätte der andere ja auch nie was bekommen?

Gibt es Verkehrsrechtsexperten die sich mit der Thematik auskennen.

Nein ich will mich aus keiner Verantwortung stehlen, aber ich will auch nicht doppelt bezahlen. Denn eigentlich hätte man mich ja abschleppen müssen. Und dann wäre der andere auch verärgert wenn er was bekäme.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen

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Vorschlag für Beschleunigungsstreifen bei Auffahrten

Grundsätzlich stört mich beim Autofahren häufig, wenn man auf eine größere Straße (Autobahn, Bundesstraße o.ä.) auffährt, dass man anhand der Vorfahrtsregeln häufig gar nicht erkennen kann, ob überhaupt ein Beschleunigungsstreifen vorliegt (nur "Vorfahrt gewähren" egal ob ja oder nein) oder falls ja, wie lange der dann ist.

Ich fände das sehr sinnvoll, wenn man das "Vorfahrt gewähren" im Falle eines Beschleunigungsstreifens mit dem Zusatzschild "auf einer Strecke von ... m" versehen würde (Längenangabe mit den zwei Pfeilen links und rechts) und dafür dann jeweils die Länge des Beschleunigungsstreifens angeben würde. Dann würde man beim Auffahren erstens sehen, dass bei einem normalen "Vorfahrt gewähren" definitiv kein Beschleunigungsstreifen vorliegt und im anderen Fall, wie lange der dann ist. Macht ja schon auch einen Unterschied, ob es jetzt z.B. 500 m oder nur 50 m sind.

Von der grundsätzlichen Logik müsste die Verwendung des Schildes hier durchaus machbar sein, weil man ja auf der gesamten Länge des Beschleunigungsstreifens beim Auffahren auf die eigentliche Fahrbahn dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss.

Wie fändet ihr eine solche Ausschilderung grundsätzlich? Auch wenn es utopisch ist, dass sowas umgesetzt würde, fände ich das für solche Verkehrssituationen durchaus sehr nützlich.

Finde ich unnötig. 83%
Fände ich sinnvoll. 17%
Ist mir egal. 0%
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