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Katze , schlechte & falsche Sozialisierung erkennen?

Guten Sonntag & 3.Advent an alle die morgen erstmal Advent feiern.

Heute hab ich eine kleine Frage weil ich mich gern mittelfristig mit Verhalten von Katzen auseinandersetzen möchte und diese besser verstehen will.

Ich ,,arbeite seit fast 2-Jahren Ehrenamtlich,, in einem kleinen privatgeführten Tierheim - es ist jetzt kein großes öffentliches Tierheim sondern tatsächlich ein kleines privates.

Für mehr Infos könnt Ihr meine vorherigen Beiträge & Fragen lesen

Jedenfalls gibt es dort bedauerlicherweise einzelne Heimtiere bzw Katzen die schon da waren, bevor ich anfing womit man schlussfolgern kann das diese gut 1¾-Jahre und länger dort sind.

Vor 2 bis 3 Monaten bekam das Tierheim eine neue Katze - wie es bei vielen Katzen die im Tierheim landen der Fall ist handelt es sich ,um eine Katze aus (wahrscheinlich) schlechter Haltung oder Umstände.

Da wir bzw das Tierheim schon andere Katzen hatten bei denen vieles spricht das Sie zuvor schlecht gehalten wurden bzw aus schlechter Haltung kommen möchte ich kurz 2 Katzen beschreiben und würde gerne vielleicht etwas tiefgründigeres erfahren - ob man vielleicht mehr als nur sagen kann ,,sie kommen aus schlechter Haltung,,

Katze 1/Daisy ;

lebt seit fast 1¾ und länger dort - war schon dort als ich damals vor 20 Monaten > 2023 anfing und ist wie ich sagen würde einer unserer Dauergäste , also Katzen die schon länger als nur 4-7-Monate wohnt - Schwester ist gänzlich anders.

Schwester hab ich als quirlige Maus kennengelernt , die überall dabei sein will :) u. ist mehr oder weniger das genau Gegenteil von Daisy bzw ganz anders

ist 2-3-Jahre alt u. weiblich

hat eine Partnerin , etwas weiter oben verlinkt , mit der Sie zusammen im Tierheim landeten

ist sehr grob - lässt sich weder anfassen noch sonst was - beißt und erschrickt wenn man sie anfasst - auch wenn es NUR kurz ist - und ich rede nicht vom leichten beißen, da es ist mindestens mittel.

Katze 2 ;

leider ist mir bisher noch nicht soviel bekannt wird aber optional später 2025 ergänzt ;

kam vor ungefähr 3 Monaten zu uns

ist 1-2 Jahre alt

männlich

ähnliches verhalten wie Daisy , jedoch nur halb so stark wenn man es so sagen kann.

Abschließend noch 2-3 Punkte in eigener Sache.

Es ist für mich schwierig gewisse Dinge wie z.b tiefgründiges verhalten wie diese zu beschreiben ,würde mich aber wie schon oben erwähnt über etwas mehr wie ,, sie kommen aus schlechter Haltung,, freuen - vielleicht gibt es hier Fachleute die mehr oder weniger mehr wissen.

Meine Frage ist zudem noch ob sich eine Katze vom Verhalten verändern kann wenn Sie Umstände z.b Lebensraum ändert wenn eine Tierheimkatze z.b wie es Daisy beschrieben ist und in ein neues zuhause kommt sich im Verhalten verändern > verbessern kann ?

Desto mehr ich aber nachdenke desto mehr tut es weh - hoffe es klingt nicht irgendwie komisch..

Verhalten, artgerechte Haltung, Kater, Katze, Tierhaltung, Tierschutz, Aufklärung, Katzenhaltung, Katzenverhalten, Sozialisation, tierschützer, schlechte-haltung, tierheimkatze

Ist ein Tierschutzverein verpflichtet, vermittelte Tiere zurück zurück zu nehmen?

Vor über 4 Jahren haben wir eine wirklich superliebe Hündin (heute 7 Jahre alt) aus einem Tierschutzverein, der mit einem ausländischen Tierheim kooperiert, adoptiert.

Wir haben dem Tierschutzverein Ende Oktober, später mehrfach telefonisch und vor 1 Woche per Mail mitgeteilt, dass sich ab Oktober unsere Lebenssituation ändern wird und der Hund in der Woche mehr als 40 Stunden allein sein wird. Da unser Hund eifersüchtig und futterneidisch ist, kann er nur allein gehalten werden. Aus diesem Grunde erschwert sich, laut des Tierschutzvereins, die Vermittlung an eine Endstelle bzw. einen Einzelpflegeplatz für das Tier.

Und wurde am Telefon dann gesagt, dass wir am Wochenende soviel Zeit wie möglich mit dem Hund verbringen sollen. Das ersetzt aber nicht die Zeit, in der der Hund den ganzen Tag allein ist.

Laut §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetztes bin ich als Hundehalter (lt. § 833 BGB und Besitzer des Hundes lt. § 854 BGB) dazu verpflichtet, den Hund artgerecht zu halten. Dem komme ich nicht nach, wenn ich bzw. wir den Hund unter der Woche mehr als 40 Stunden allein lassen. Das Tier leidet und zieht sich zurück. Das weiß der Tierschutzverein.

Laut § 903 BGB ist der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes und behält sich demnach ein Eigentumsrecht vor. Es ist mir vertraglich untersagt, den Hund an Dritte (auch Freunde, Verwandte und Bekannte) weiterzugeben, auch nicht kurzfristig.

Hier im ländlichen Bereich ist es schwierig, sowohl eine Hundetagesstätte, als auch einen Hundesitter zu finden.

Heute bekam ich per Mail zur Antwort:

Zitat:

"... Kontaktaufnahme des Vereins bei Veränderung Ihres Lebensumfeldes, Ihres Alltags oder privaten Angelegenheiten stellt nur sicher, dass wir als Verein in Kenntnis über diese Veränderungen sind. Weiterhin möchten wir Ihnen Hilfestellung bei Lösung der individuellen Problemen geben. Eine "Rücknahmegarantie" ist dies sicherlich keinesfalls. … "

Auch haben wir dem Verein mitgeteilt, dass im Januar eine mehrwöchige Reha ansteht. Uns wurde per Mail geraten, dass wir uns so bald wie möglich mit einer Hundepension in Verbindung setzen sollen, falls wir keine Betreuung für unseren Hund finden sollten. Die Kosten pro Tag für einen Hund sind nicht gerade niedrig.

Wir haben den Eindruck, dass sich der Tierschutzverein Zeit lässt und wir fühlen uns im Stich gelassen.

Hat jemand eine solche ähnliche Erfahrung gemacht?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

Grüße, Worpswede

Tierhaltung, Eigentumsrecht, Rückgaberecht, Rückgabefrist

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