Wieso ist man per Gesetz fahr-un-tauglich wenn man mind. 1ng/ml THC im Blut hat?
Interessante Frage, denn offensichtlich reicht es, 1 Nanogramm/ml THC im Blut zu haben um den Führerschein abzugeben, obwohl man nur eine Routine-Polizeikontrolle hatte, also keinen Verstoß im Verkehr begang, und diese "etwas festgestellt" hätten, was zu weiteren Maßnahmen führen kann. Blutabnahme.
Gesetze halten sich immer noch an diesen Wert obwohl die Richtwertkommission den Wert im Jahr 2002 als zu gering einstuften, so Richter Andreas Müller.
- ist man mit 1 ng/ml fahr-un-tauglich?
- ist das Gesetz zu streng?
- sind Kiffer pauschal als gefähliche Straßenteilnehmer gebrannt-markt?
- kommen Alkoholiker bei Verstößen besser davon?
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg argumentierte in der Vorinstanz, dass eine Fahreignung nur dann gegeben sei, wenn der Gelegenheitskonsument seinen Konsum so vom Fahren trenne, dass eine Cannabis-bedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit unter allen Umständen auszuschließen sei. -www.welt.de
Was sagt ihr dazu?