Darf ich am 1.9. schon ins Studentenwohnheim ziehen, wenn ich erst zum WS anfange zu studieren?
Ich studiere ab WS 25/26 in einer anderen Stadt und möchte im Studentenwohnheim leben. Bei der Bewerbung fürs Wohnheim war ich etwas hektisch und hab als Wunscheinzugstermin den 1.9. angegeben - jetzt liegt dementsprechend ein Angebot vor. Bedingung ist eine Wohnberechtigung. Dafür muss man an einer Hochschule in dieser Stadt eingeschrieben sein. Was heißt das jetzt? Darf ich erst ab 1.10. einziehen? Ich bin kein Jurist, hab noch nie studiert und bin ehrlich verwirrt. Ab wann ist man denn eingeschrieben? Ich hab schon eine Matrikelnummer.