Steuerberater – die besten Beiträge

Progressionsvorbehalt, Steuerrecht, Hilfe benötigt?

Ich, weiblich, arbeite Vollzeit in Deutschland, Steuerklasse 3. Mein Mann arbeitet seit Juli 2023 mit Schweizer Arbeitsvertrag in der Binnenschifffahrt. Er hat keine weiteren Einnahmequellen, auch ich nicht. Wir haben ein minderjähriges Kind. Für 2023 haben wir die Steuererklärung über einen Steuerberater machen lassen und da mein Mann für 2023 teils Schweizer Einnahmen hatte (er hat wie gesagt im Juli 23 dort angefangen) hatten wir eine Steuernachzahlung in Höhe von etwa 3000 €. Der Steuerberater sagte uns, wir sollten die Erklärung zusammen machen und nicht getrennt. Mein Gehalt unterläge dem Progressionsvorbehalts. Die Steuern für 2023 haben wir ans Finanzamt nachgezahlt.

Nun habe ich wahnsinnige Angst, die Steuererklärung für 2024 zu machen. Da mein Mann das ganze Jahr 2024 gearbeitet hat, werden wir, denke ich, wohl 8000 € oder mehr nachzahlen müssen.

Das sind fast 3 meiner monatlichen Netto-Gehälter.

Nun meine konkrete Fragen:

1. Können wir für die Erklärung 2024 einen anderen Steuerberater nehmen, jemanden, der auf Binnenschifffahrt spezialisiert ist? Die Idee dahinter ist, dass wir mit jemanden, der sich richtig in dem Thema auskennt, weniger zahlen müssen. Oder wäre ein Wechsel des Steuerberaters eher kontraproduktiv?

2. Muss mein Mann bei Einzelveranlagung tatsächlich eine Erklärung in Deutschland abgeben, wenn er nur das Schweizer Gehalt hat und dort Quellensteuer zahlt?

Als Anmerkung: wir haben keine weiteren Einnahmequellen, wohnen zur Miete und führen ein normales Leben

Vielen Dank für die Hilfe!

Einkommensteuer, Finanzamt, Steuerberater, Steuerrecht

Sind der Broker, die Bank und der Handelsplatz entscheidend für die beschränkte Steuerpflicht?

Ich wohne in der Schweiz und bin deutscher Staatsbürger mit beschränkter Steuerpflicht. Ich habe noch ein Deutsches Depot mit einer Deutschen Bank (einem deutschen Konto) anhänglich und halte Aktien, die ich über einen deutschen Handelsplatz gekauft habe. Bei Wegzug wurden alle Positionen im Depot steuerlich "gerade gezogen". Nun muss ich selber die Steuerangaben machen. Bei der Steuererklärung wird aber nur abgefragt, ob die Unternehmen, bei denen ich Anteile besitze Deutsch sind.

  1. )Wenn ich z.B. französische Aktien oder nicht-physische Derivate auf deutsche Unternehmen über nicht-deutsche Emittenten handle, spielt da steuerlich eine Rolle, wenn ich die Ver-/Käufe über den Deutschen Broker, ggf. auch an einer deutschen Börse abwickle und ein deutsches Konto zur Verrechnung nutze?

2.) Ergibt sich ggf. aus 1.) Wäre ein Wechsel ratsam?

3.) Wie ist das, wenn der Broker ausländisch, aber Tochterunternehmen eines deutschen Unternehmens mit Konto ggf. in Deutschland ist?

4.) Gehe ich richtig in der Annahme, dass für die Zuordnung des Unternehmens der Firmensitz relevant ist? Z.B. Der Aktienhandel einer Firma, deren Sitz in den Niederlanden ist, aber die auch in Deutschland z.B. vermietet, wäre dann für mich als Deutscher mit beschränkter Steuerpflicht nicht in Deutschland steuerpflichtig (?)

Ausland, Aktienhandel, Börsenhandel, Finanzamt, Steuerberater, Steuerrecht

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