Steuerklasse nicht geändert?

Hallo, heute sprach ich mit meiner ausländischen Nachbarin. Sie ist seit neuem geschieden, hat aber ihre Steuerklasse beim Finanzamt nicht geändert, da sie nicht wusste, dass so etwas gemacht werden muss. Ich kenne mich damit sehr wenig aus und würde hier gern um Rat bitten, was sie am besten tun sollte. Sie kennt sich mit deutschem Recht nicht sehr aus. Ich habe folgendes Schreiben verfasst:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist NAME, und ich wende mich an Sie bezüglich meiner Familiensituation und möglicher Unklarheiten bezüglich meiner Steuerklasse.

Bis zum 15. November 2023 war ich mit meinem ehemaligen Ehemann, XY, verheiratet. Am 15. November 2023 wurden wir durch das Urteil des Gerichts in unserem Heimatland geschieden. Trotz der Scheidung lebte ich weiterhin mit XY und meiner volljährigen Tochter in unserer bisherigen Wohnung in ORT.

Am 10. Januar 2024 bin ich ohne meine Tochter nach Magdeburg umgezogen und habe meinen Wohnsitz am 12. Januar 2024 geändert. Dabei plante ich auch, meine Scheidung einzutragen. Jedoch wurde mir mitgeteilt, dass hierfür eine Übersetzung durch einen anerkannten Dolmetscher in Deutschland erforderlich ist. Ich habe diese Übersetzung in Auftrag gegeben, die am 31. Januar 2024 erstellt und Anfang Februar 2024 zugestellt wurde. Daraufhin habe ich mich bei der Meldebehörde als geschieden eingetragen lassen.

Ich möchte mich aufrichtig für die verspätete Mitteilung dieser Änderungen entschuldigen. Mir war nicht bewusst, dass ich mich neben der Meldebehörde auch beim Finanzamt als geschieden melden muss, und ich ging davon aus, dass dies automatisch an alle relevanten Behörden weitergeleitet wird. Dennoch bitte ich, diese Verspätung nicht als Ausrede, sondern als Erklärung für unser Verhalten zu verstehen.

Ich bitte Sie daher höflich, mir mitzuteilen, ob für bestimmte Monate Steuern nachgezahlt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen,

Name

PS: Die Dame macht einen Minijob und arbeitet Teilzeit. Sie verdient Brutto monatlich 1400€ bei dem Teilzeitjob. Wie viel wird Sie nachzahlen müssen?

Der ehemaliger Ehemann ist laut ihren Angaben erwerbsunfähig und hat in den letzten Jahren nicht gearbeitet.

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