Der Übungsfall ist Folgender:
Die A GmbH hat zum 1.4.02 selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von 150.000€ aktiviert. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Im Jahr 03 erwirtschaftet die A einen handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von 4.700.000€. Wie hoch ist der Gewinn laut Steuerbilanz der A GmbH im Jahr 03?
Ansatz:
Gemäß Paragraph 5 Absatz 2 EStG gilt in der Steuerbilanz ein Aktivierungsverbot für selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Über Hilfe und eine Erklärung wäre ich super dankbar! Lg✨