FTMO Trading Steuern?
Hallo,
Über FTMO kann ich über ein Demo Konto mit Derivaten Handeln und kann eine Auszahlung meiner Gewinne anfordern. Kann ich diese Gewinne über die Kapitalertragsteuer versteuern lassen oder muss ich ein Kleingewerbe dafür führen?
Ich handle laut Vertrag nicht mit echtem Fremdkapital, sondern nur einem Simulierten Konto.
Vielleicht kennt sich jemand in diesem Bereich aus und hat Erfahrung. Ich möchte mir jetzt die Kosten eines Steuerberaters ersparen, wenn es mit dem Trading doch nicht klappen sollte wie ich es mir vorstelle.
3 Antworten
Man meldet ein Gewerbe an. Kleingewerbe gibts nicht zum anmelden.
Vielleicht kennt sich jemand in diesem Bereich aus und hat Erfahrung
Ja
Ich möchte mir jetzt die Kosten eines Steuerberaters ersparen, wenn es mit dem Trading doch nicht klappen sollte wie ich es mir vorstelle.
Schlechte Idee. Payout abwarten und dann vom Payout den Steuerberater zahlen, das ist das beste was man machen kann.
Kann ich diese Gewinne über die Kapitalertragsteuer versteuern lassen
Nein.
oder muss ich ein Kleingewerbe dafür führen?
Du musst ein Gewerbe dafür führen. Weder das Steuerrecht noch das Gewerberecht kennen ein "Kleingewerbe".
Ich möchte mir jetzt die Kosten eines Steuerberaters ersparen, wenn es mit dem Trading doch nicht klappen sollte wie ich es mir vorstelle.
Dann musst du eben alles alleine steuerlich ordentlich erledigen. Ein Steuerberater ist keine Pflicht in Deutschland.
Keine Kapitalertragsteuer. Die Gewinne sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aufpassen bei der Umsatzsteuer: FTMO hat seinen Sitz in Prag, auf die Rechnung muss also ein Verweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge).