Kann man den Konditormeister ohne vorherige Gesellenausbildung bzw. Berufserfahrung machen?

Ich würde gern von zuhause aus Gebackenes (Torten, Macarons, Kuchen, usw.) an andere verkaufen für Ihre Feiern o.ä., also nach dem System auf Bestellung (ohne Café). Ich weiß, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden muss und scheinbar auch einen Meister im Konditorhandwerk haben muss. Bei ersterem gehe ich mit, Belehrungen wegen Hygiene, Sicherheit usw. finde ich auch gut, aber nochmal 3,4,5 Jahre eine Ausbildung machen, nur um nebenbei für die ein oder andere Feier etwas zu verkaufen, naja ich weiß nicht, ob es mir das wert wäre. Die ganzen Backkenntnisse habe ich mir über Jahre selber angeeignet, dafür brauche ich auch keine Ausbildung. Habe auch eine zeitlang in der Gastro gearbeitet bzw. ausgeholfen (also nicht so, dass das als Berufserfahrung auf dem Gebiet zählen würde) und ein Gesundheitszeugnis habe ich auch. Gibt es da irgendwelche Ausnahmen, dass man direkt den Konditormeister machen kann? Die Vorkenntnisse aus der Gesellenausbildung kann ich mir sicherlich auch in weniger als zwei Jahren aneignen.

Und dann frage ich mich auch noch, wie die ganzen Leute das auf Youtube machen. Ich schaue mir da immer mal Videos an, Leute backen Sachen auf Bestellung und zwar sieht es meistens aus wie die Küche zuhause. Ich habe jetzt aber auch mehrmals hier auf gutefrage gelesen, dass man nicht aus der eigenen Küche verkaufen darf.

Selbständigkeit, Gewerbe, Handwerksmeister, Kleingewerbe, Konditor, Handwerkskammer
Privatinsolvenz anmelden, ja oder nein?

Hallo Community,

ich habe eine Kumpelin, die irgendwie ihr Leben nicht so im Griff hat finanziell.

Vorweg, ich bitte wirklich um Rat und nicht um Belehrungen oder Beschuldigungen. Wer nichts hilfreiches oder nix nettes zu sagen hat, kann bitte drauf verzichten zu antworten.

Also, sie hat 2020 die Selbstständigkeit als Kleingewerbe angemeldet. War auch unter diesem Wert der noch als Kleingewerbe galt. 2021 hat sie aber dann auf einmal viel mehr Umsatz gemacht und sie fiel dann in eine andere Kategorie, dem größeren Gewerbe. Nun ... Sie hat das einfach fälschlicherweise so weiter geführt, weil sie dachte, naja das Finanzamt rührt sich schon, wenn steuerlich sich was ändert bei ihr. Also das mit der Umsatzsteuer abführen und so weiter. Hat das Finanzamt auch gemacht. Nur halt jetzt erst in 2024. Jetzt musste sie natürlich Belege einreichen, das volle Programm. Sie hat ja fälschlicherweise die ganze Zeit geglaubt, es sei alles okay und davon ausgegangen sie zählt noch als Kleingewerbe und müsse nichts abführen.

So lange Rede kurzer Sinn. Sie muss so viel Kohle nachzahlen, wie sie auf keinen Fall begleichen kann. Zudem kommen die Rechnungen vom bearbeitenden Steuerberater (der komischerweise das eigentlich hätte erkennen müssen, aber es nicht tat). Sie kann seine Rechnungen nicht bezahlen und auch nicht die Nachzahlung beim Finanzamt.

Ist hier eine Anmeldung der Privatinsolvenz sinnig? Also ich meine eben schon. Sie hat 2 Kids, ist alleinerziehende Mutter und steckt bis zum Hals in finanzielle Schwierigkeiten durch ihre Naivität und Unwissenheit. Hab's ihr vorgeschlagen, aber sie hat Angst, ihr würden die Kids weggenommen und andere Horrorvorstellungen.

Was würde denn eine Anmeldung von Privatinsolvenz für sie bedeuten? Kenn mich nicht aus, aber ich denke, sie wäre dann zumindest in paar Jahren schuldenfrei oder? Ich mein welche Option hätte sie sonst noch so?

Bin für jeglichen produktiven Rat und Hinweis dankbar.

Liebe Grüße

Selbständigkeit, Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuerberater, Steuerrecht, Umsatzsteuer
Beste Optionen zur endgültigen Löschung meiner UG?

Guten Tag,

ich habe Anfang 2023 als alleiniger Gesellschafter ohne Mitarbeiter eine UG gegründet, die insgesamt nicht angelaufen ist und möchte diese möglichst unkompliziert und kostengünstig löschen.

Erst einmal die relevantesten Posten des Jahresabschlusses 2023 in abgerundeten Zahlen und vorab, ich bin nicht gegenüber Dritten überschuldet, sodass eine Insolvenz wegfällt. Die Steuererklärung für 2023 ist ebenfalls abgegeben:

Aktiva:

  • Anlagevermögen: 285€ (DPMA-Markenschutz)
  • Umlaufvermögen: 4.400€ (Waren + Bankguthaben)

Passiva:

  • Negativ gedecktes EK: -995€
  • Verbindlichkeiten: 5.500€ (Von mir selbst gewährter nachrangiger Gesellschafterdarlehen an mein Unternehmen)
  • Rechnungsabgrenzungsposten: 180€ (Verbindlichkeit (Abonnement) ggü. eines Dritten, die Ende September 2024 ausläuft)

Jetzt zu den Optionen, bei welchen ich noch eine Frage habe und um eine Bewertung erbitte:

  1. Bis Mitte des Jahres 2025 mit der Löschung der UG warten, da bis Mitte 2025 die Waren völlig abgeschrieben sind und dazu den Verzicht des Markenschutzes beantragen, sodass letztlich nur noch Bankguthaben auf der Aktivseite und mein nachrangiger Gesellschafterdarlehen auf der Passivseite übrig bleiben. Ziel dahinter ist die Löschung von Amtes wegen Vermögenslosigkeit.
  2. Den nachrangigen Darlehen mit den Waren verbuchen (Verbindlichkeiten an Waren) und dazu den Verzicht des Markenschutzes beantragen, sodass auf der Aktivseite nur noch das Bankguthaben übrig bleibt. Ziel ist hier auch die Löschung von Amtes wegen Vermögenslosigkeit. Hier ist meine Frage, ob ich bei der Verbuchung der Verbindlichkeit mit Waren Umsatzsteuern zu bezahlen habe?

Falls ihr alternative Lösungs-/Löschungsvorschläge habt, teilt mir diese gerne mit.

LG

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