Keine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht als Kleinunternehmer, obwohl ich Rechnung erhalten habe mit Anwendung Reverse-Charge-Verfahren. Verspätungszuschlag?
Guten Tag,
letztes Jahr habe ich eine Leistung im Mai in Höhe von ziemlich genau 100€ bezogen (aus Österreich). Der Vermerk des Reverse-Charge-Verfahrens war gegeben, habe allerdings erst heute verstanden, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung hätte machen müssen. Bekomme ich jetzt einen Säumniszuschlag in Höhe von 10€ (bzw. 25€) pro Monat oder wird das als Bagatellbetrag angesehen und ich muss mit der Umsatzsteuerjahreserklärung einfach nur die 19€ Steuer schuld abführen?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Da Du Kleinunternehmer bist, bist Du nicht verpflichtet Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
In Deinem Fall musst Du jedoch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben und die 19 Euro Umsatzsteuer abführen.
Da die Abgabefrist für das Jahr 2024 noch nicht abgelaufen ist, gibt es keinen Verspätungszuschlag.
Da die Abgabefrist für das Jahr 2024 noch nicht abgelaufen ist, gibt es keinen Verspätungszuschlag.
Falsch
Bekomme ich jetzt einen Säumniszuschlag in Höhe von 10€ (bzw. 25€) pro Monat oder wird das als Bagatellbetrag angesehen und ich muss mit der Umsatzsteuerjahreserklärung einfach nur die 19€ Steuer schuld abführen?
SZ gibt es bei Säumnis, was du meinst ist der Verspätungszuschlag.
Zur Höhe:
Die AO lässt dort dem FA mehr Spielraum .
Absatz 5 (25€ pro Monat) gilt nicht für
1. vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen[...]
In diesen Fällen sind bei der Bemessung des Verspätungszuschlags die Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie die Höhe der Steuer zu berücksichtigen.
Heißt das der Bearbeiter hier ermessen ausüben kann.
Meinst du denn, das wird als problematisch bei mir angesehen, dass in der der Höhe von 19€ wirklich etwas verhängt werden könnte?
Liebe Grüße und schon mal besten Dank für die Antwort