Therapiefreigaben für Notfallsanitäter im Sanitätsdienst?
Guten Morgen allerseits!
Da ich zukünftig neben meiner Tätigkeit im Rettungsdienst auch Sanitätsdienste besetzen will, stellt sich mir die Frage, wer mir dort die therapeutischen Maßnahmen freigibt. Im Rettungsdienst ist das ja die entsprechende Feuerwehr, da sie die Durchsetzung des Rettungsdienstgesetzes und Notfallsanitätergesetzes zu überwachen hat. Der Sanitätsdienst unterliegt ja aber nicht dem Rettungsdienstgesetz, also stellt sich für mich diese Frage.
Viele Grüße, Dennis