Rechtswissenschaft – die besten Beiträge

Jura ohne Abitur studieren.

Ich w19 habe folgendes Problem:

12 Jahre lang besuchte ich konstant ohne Unterbrechung die Schule, jedoch verfiel ich in starke Depressionen aufgrund Mobbings mit zwei resultierenden Psychatrieaufenthalten im Jahr 2024, weswegen ich die 12. Klasse (G9 Gesamtschule) wiederhole. Während der Wiederholung zog ich aus privaten Gründen zwei mal um, zudem war ich nebenbei oft krank. Jetzt fehlt mir das erste Halbjahr der Q1 2024/2025. Die zuständige Bezirksregierung lehnt eine Weiterbeschulung an. Sie will, dass ich auf Antrag erneut in die Q1 einsteige und das Abitur 2027 absolviere, als anstatt nach konstanten 13 Jahren 15 Jahre.

Deswegen überlege ich, einen Härtefallantrag samt Motivationsschreiben an die örtliche Universität zu senden. Denn seit meinem vollendeten 14 Lebensjahr träume ich von einer Karriere als Rechtsanwältin, weswegen ich unbedingt Rechtswissenschaften studieren will. Nebenbei gelingt mir logisches, analytisches Denken, das Lösen von komplexen Zusammenhalten, als auch mein Sinn nach Gerechtigkeit. Hinzu kommt mein Interesse an gesellschaftlichen und politischen Themen, sowie mein Interesse an juristischen Fragestellungen.

Eine Fachärztin für Psychiatrie, als auch ein ehemaliger Schulleiter teilten mir mein Potential, meine Intelligenz mit und das ich ohne Krankheit dieses voll und ganz während der gymnasialen Oberstufe ausschöpfen könnte. Ehemalige Lehrer waren von meinen sachlichen, prägnanten Formulierungen in den Klausuren begeistert. Oft genug wurde mir mitgeteilt, auch von Jura-Studenten, dass mir Rechtswissenschaften liegen würde. Eine Richterin prognostizierte mir 2021 eine erfolgreiche Karriere als Volljuristin.

Kurz gesagt: Über Jahre fiel Personen unabhängig voneinander mein Potential auf. Ohne dieses Mobbing, ohne diese psychische Krankheit hätte ich dies 2025 absolviert und säße am 01.10.2025 in einer Fakultät für Rechtswissenschaften. Jetzt kann ich wegen der Umstände für die ich nicht verantwortlich bin mein Abitur erst im Jahr 2017 absolvieren. Ich will allerdings 2025 studieren.

Deswegen möchte ich wie oben erwähnt einen Härtefallantrag bei der Universität einreichen und zu Not eine Begabtenprüfung ablegen. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten? Existieren Erfahrungen und befinden sich unter euch Volljuristen, Professoren und Dozenten? Zu Not würde ich mich in die Universität einklagen.

Und ja, für meine Lebensplanung sehe ich genauso eine Promotion vor.

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Leute glauben verfassungswidrige Aussagen seien strafbar?

Am Samstag haben in Hamburg rund 1.100 Islamisten eine Demonstration abgehalten und die Errichtung eines Kalifats gefordert (siehe hier). Viele meinten daraufhin dies sei strafbar. Indes sind auch verfassungswidrige Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. So schreibt das Bundesverfassungsgericht:

Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Warum glauben Leute trotzdem, dass verfassungswidrige Aussagen strafbar seien?

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Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?

Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).

Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).

Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.

Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.

Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?

Ja, Rechte haben keine Rechte. 78%
Nein, der Staat muss sich an seine eigenen Gesetze halten. 22%
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