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Kann ich jetzt nochmal vor Gericht landen verfassungswidriger Zeichen

Hi, ich hätte eine Frage. Ich wurde vor knapp einem Jahr angezeigt wegen der Verwendung verfassungswidriger Zeichen. Es hatte etwas mit *dolf und diesem Kreuz zu tun. Ich soll So Staatsanwaltschaft heil hitl*er und Diese Kreuze ihr wisst was ich meine gesprüht haben! (Ob ich das war odee net sage ich lieber net) Ich habe damals bei der Polizei die Aussage verweigert. Dann kam ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft, aber ich habe Widerspruch eingelegt, weil ich einen guten Plan hatte (was ja net schlimm ist Anwälte haben auch nen plan) Ich dachte wirklich, dass ich mit diesem Plan verlieren würde Und hatte eigentlich bereut Wiederspruch eingelegt zu Haben 🤣. Aber dann ging ich vor Gericht. Die Richterin war locker 30, also noch sehr jung. Auch die Staatsanwältin war ultra jung. Ich hatte erwartet, dass dort 60-jährige Richter Männer mit Justiz Sicherheit sitzen und der Saal voll ist – aber nein. Der Saal war leer, und alle waren nett. Der Saal war komplett leer nur die Staatsanwaltschaft und Richterin Ich habe meinen Plan, den ich wochenlang geübt hatte, vorgetragen Wie jeder Anwalt es auch tun würde. Und am Ende – noch an diesem Tag kam das mündliche Urteil zu meinen Gunsten. Das bedeutet, ich muss weder die 1.600 Euro Strafe aus dem Strafbefehl zahlen noch Gerichtskosten übernehmen. Einen Anwalt hatte ich nicht. Die Bestätigung Urteilsverkündung wurde mir per Post zugesendet und ist tatsächlich gestern in meinem Postfach gelandet. Nun meine Frage: Da der Fall ja jetzt beendet ist und niemand zweimal für dieselbe Tat verurteilt werden kann – kann ich jetzt (Theportisch) Also Beispiel einfach zugeben, dass ich gelogen "habe" und es eigentlich doch getan habe???? Oder wäre das Nicht möglich??? Weil als beschuldigter darf ich ja lügen wie ich will, mein gutes Recht? Oder net

Ja 62%
Nein 38%
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Defektes Auto beim Händler gekauft ohne es zu wissen?

Servus,

Ich versuche mich knapp zu halten. Gegen Ende Juli habe ich einen BMW gekauft. Ich habe den Wagen ca. 100km zu mir nachhause gefahren und dort für einige Tage stehen gelassen bis ich die Versicherung und die Anmeldung hinter mich bringe.

Dann entschied ich mich nach dem Erhalt der Kennzeichen am Abend damit zu fahren. Nach guten 5km kam die Motorkontrollleuchte auf. Ich hielt an und versuchte nachzuvollziehen was denn falsch ist. Danach bin ich heim und brachte den Wagen am nächsten Tag, Samstag zur Werkstatt und ließ ihn auslesen. Es hieß Lambdasonde und NoX-Sensor seien defekt.

Ich meldete das dem Händler und er zeigte sich einsichtig und sagte mir am Telefon er habe von dem Problem mit der Lamdasonde gewusst und er wechselt das, hierbei ist anzumerken, dass er mir als Gewerbetreibender den Wagen verkauft hat. (Kein Privateverkauf)

Nach langem hin und her hat er es gewechselt, aber kaum zuhause angekommen kam wieder die Lambdasonde auf, das zweite mal ließ er es bei einer Werkstatt machen. Aber es heißt ja so schön alle guten Dinge sind drei, also bekam ich nach der zweiten Reparatur wieder eine Motorkontrollleuchte rein gedrückt.

Der absolute Kracher ist, dass er zu mir beim Kauf gemeint hat der Wagen sei in einem Top-Zustand und vorherige Interessenten haben ihn beim ATU testen lassen, es waren keine Makel zu erkennen.

Ich entschied mich bei der dritten Abgabe das Gespräch aufzuzeichnen um das von ihm bereits vor dem Verkauf bekannte Problem einzufangen um es gegen ihn verwenden zu können. Bei der Aufzeichnung ist deutlich zu hören wie er zugibt davon gewusst zu haben, er meinte auch dass er den Wagen zurück nimmt wenn es beim dritten Mal nicht funktioniert und als ich ihm erklärt habe dass ich von meinem Recht Gebrauch machen kann und selber eine Werkstatt suchen kann für die Reparatur meinte er, er wird das Auto "kaputt machen" und mir mein Geld zurückgeben oder er wird Insolvenz anmelden um nichts zahlen zu müssen.

Dieser Intelligenzbolzen hat all das in einer 8 minütigen Audio zugegeben.

Meine Frage ist jetzt, kann ich das vor Gericht gegen ihn verwenden? Wie stehen meine Chancen auf einen Sieg vor Gericht für mich?

MfG Alex

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