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Brief von Anwalt nach privatem Autoverkauf?

Hallo!

Haben vor 1 Woche ein 17 Jahre altes Auto mit über 204.000 KM und 5. Hand privat verkauft mit Ausschluss der Sachmängelhaftung. In den Kaufvertrag habe ich nichts zum Fahrzeugzustand geschrieben, lediglich die Grunddaten des Fahrzeugs wie Marke, KM-Stand,.. , Verkäufer- und Käuferdaten und dass der Käufer in Probe gefahren ist. Der Verkaufspreis waren gerade mal 3.750€.

Vor kurzem stand der Käufer sogar unerwartet vor meiner Tür und forderte mich (bedrohliche Haltung) auf, dass Fahrzeug zurückzunehmen und ihm das Geld zurückzugeben, da es angeblich nun einen Motorschaden hat und ich ihm angeblich irgendwelche Motormängel verschwiegen habe, wovon ich natürlich nichts wusste, denn er ist den Wagen einwandfrei Probe gefahren (Auto war abgemeldet, daher eingeschränkt Probe gefahren) und das kann bezeugt werden und deshalb hat er auch den Wagen gekauft. Zudem muss ich sagen, dass der Wagen gut funktioniert hat und ich von keinen Mängeln wusste und ich auch kein Mechaniker bin? Was soll ich vom Innenleben und der Funktion des Motors wissen? Und TÜV hatte er ebenso nur noch 10,5 Monate. Daraufhin hat er sogar die Polizei gerufen und nach 40 Minuten kamen sie und gleichten lediglich meinen Personalausweis und beide Kaufvertragsexemplare ab.

Nun bekamen wir einen Brief von seinem Anwalt, indem steht, dass wir das Fahrzeug zurücknehmen sollen, auf Grund von Motormängeln, von denen wir angeblich Kenntnis hätten haben müssen. Das soll eine Werkstatt von ihm festgestellt haben. Er will seinen Kaufpreis + Anwaltskosten zurück.

Muss ich etwas befürchten? Denn das lässt mich nicht ruhig.. und ich möchte jetzt auch keinen Anwalt beauftragen, der mich nur Geld kosten wird und wenn meine Beauftragung nicht mal nötig ist, da es ja ein Privatverkauf war?

Freue mich auf Hilfe und Rat :/

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Auto privat verkauft. Käufer macht Probleme?

Hallo

Haben vor 5 Tagen einen alten BMW aus 2008 mit 203.000 km, 5. Hand verkauft, mit Kaufvertrag und Ausschluss der Sachmängelhaftung für 3.800€.

Gestern überraschte mich der Käufer plötzlich (eher drohende Haltung in der Tiefgarage und wollte meinen Ausweis und wenn ich ihn nicht gebe, dann ruft er die Polizei. Darauf habe ich es ankommen lassen und die Polizei juckte es halt 0, dass er mir in der Tiefgarage aufgelauert hat und wollte nur meinen Ausweis für deren Protokoll, aber nicht um meine Daten an den Herren weiterzugeben (denn darauf bestand ich und ich hoffe, dass sich die Polizistin daran hält, oder nicht? Freiwillig gebe ich ja keine Ausweiskopie an den..)

Jetzt meinte der Kollege, dass der Motor von den 4 Zylindern nur auf 3 laufen würde (ohne Beweise, ohne nix) und sagt in der TG, dass ich ihn verarscht habe.. wie kann das sein? ich weiß von keinen Mängeln und der fordert, dass ich das Auto zurücknehme und droht mir mit Anwalt und Klage. Und er ist den Wagen sogar 2 mal probegefahren und das kann meine Freundin bezeugen.

Hab ich da etwas zu befürchten oder wie sieht es aus? Weil selbst wenn der mir nochmal in der Tiefgarage auflauert, was soll ich tun? Denn ich habe auch die Polizei deshalb gerufen und nach 40 Minuten kamen die? Was soll ich da tun?

Vielleicht versteht mich ja jemand mit meiner Situation und kann mir mit Rat und Tat zur Seite stehen... :/

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Zivilklage KFZ Haftpflicht?

Hallo zusammen,

ich hatte im Dezember einen Autounfall, bei dem ich schuld war. Ich habe den Schaden bei der ADAC gemeldet, und Mitte Januar wurde mir mitgeteilt, dass der Fall erledigt sei. Ich dachte, das wäre damit abgeschlossen. Nun habe ich jedoch eine Zivilklage erhalten, weil die Unfallgegnerin mehr Geld fordert. Laut Gutachten wurden 9.500 € verlangt, die ADAC hat jedoch nur 5.000 € überwiesen.

Ich wurde nun mit verklagt und frage mich, was als Nächstes passieren wird. Die Klage hat die ADAC nun auch erhalten.

Muss mir die ADAC gesetzlich einen Anwalt zur Verfügung stellen, der für mich die Klage abwehrt und den Widerspruch einlegt?

Die ADAC teilte mir jedoch mit, dass ich zunächst selbst der Klage widersprechen soll und sie danach alles Weitere übernehmen würden.

Muss ich dafür einen Anwalt beauftragen oder reicht es, wenn ich selbst ein kurzes Widerspruchsschreiben ans Amtsgericht sende?

Z.B

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich fristgerecht meine Verteidigungsbereitschaft und widerspreche der gegen mich erhobenen Klage vollumfänglich.

Die Angelegenheit fällt in den Deckungsbereich meiner Kfz-Haftpflichtversicherung (ADAC Autoversicherung AG). Ich habe meinen Versicherer informiert und um vollständige Freistellung sowie Übernahme der Prozessvertretung gebeten. "

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[Österreich] Gelten Mündliche Vereinbarungen Über Einer Schriftlichen Im Nachhinein?

Es geht um Folgendes: Mein Therapeut, bei dem ich nur eine Stunde war, verlangte per Rechnung schriftlich 289 Euro von mir. Es war das erste Mal, dass wir uns sahen, ich habe ihn aufgesucht, aber er arbeitet mit der Kassa. Er hat mir am Ende einen schriftlichen Befund ausgestellt, den ich gebraucht habe, der mir aber leider nichts gebracht hat. Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich einfach fragen wollte, ob ich aufgrund dessen eine niedrigere Summe zahlen kann, aber die volle zahle natürlich, wenn er nein sagt. Das ist alles schriftlich per WhatsApp festgehalten.

Er schrieb mir: "Ja, gib mir einfach 100 Euro, dann hat sich’s." Ich stimmte dem schriftlich zu und habe das auch so getan. Gilt das nicht als mündliche Vereinbarung, die über die schriftliche hinausgeht als neuer Vertrag mündlich? Jetzt sagt er mir sogar, dass die schriftlichen 289 schon ein Rabatt waren, wovon er mir vorher nichts sagte, und er eigentlich bei 520 Euro war, dass dies keine Sprechstunde, sondern für einen Befund war. Ich habe die 100 nach der mündlichen Vereinbarung schon überwiesen.

Zumindest nach § 914 ABGB berufen (Vertragsauslegung):

Verträge sind so auszulegen, wie es der übereinstimmende Wille der Parteien war.

§ 1380 ABGB – Vergleich:

„Ein Vergleich ist ein Vertrag, wodurch strittige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet.“

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Absurde Kosten einer Rechnung?

Das könnte eine längere Fragen werden, das Thema ist echt blöd, bin auch mega am verzweifeln. Freunde interessieren sich nicht so sehr, da es nun meine Verantwortung ist.

Wir haben ein Airbnb gebucht, für 4.000€ .

Nun ist bei einer Rangelei eine Laterne kaputt gegangen.

Die Besitzerin hat das gesehen und gemeint, Sie wird es Airbnb kontaktieren und uns dann melden wie teuer das sein wird. Am letzten Tag hat Sie uns den Tipp gegeben, Airbnb zu sagen: "Wir sind nicht in der Lage den Betrag zu zahlen, womit die Versicherung von Airbnb (Aircover) zahlen wird bzw Airbnb nicht gerne zugibt, das die Versicherung das zahlt." Somit sind wir aus der Sache raus und sie bekommt den Schadensersatz. Die Lampe hat Sie jedoch als Schade im Wert von 300€ angegeben, welche ich für 25€ auf Google gefunden habe, diese war zudem bereits 7 Jahre alt. Nun ist es so das sie uns nachdem Check-Out (hat mündliche bestätigt, dass alles in Ordnung ist) uns ebenso 4 weitere Punkte angehängt. Stühle die bereits kaputt waren (für die sie 100€ verlangt?!) und den Klodeckel den keiner von uns kaputt gemacht hat (basierend auf den Antworten meiner Freunde). Jetzt kommt aber der Wucher, Sie nennt in 5 Punkt außergewöhnliche Reinigung des Hauses und schickt nochmal eine Rechnung für 120€ das Sie dort sauber gemacht hat und alles extrem dreckig war (wie gesagt, sie hat sich alles angeschaut und war einverstanden). Nun die Frage, tut Sie das um Airbnb Geld abzugreifen und wie gehe ich jetzt damit um, schreibe ich ihr privat oder fechte ich die Rechnung an?

, eine schaden an der Toilette mit Schraube

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Nach Wirtschaftsrecht, Jura studieren, Anrechenbarkeit, Dauer, Doch lieber den StB als RA?

Hallo, ich studiere Wirtschaftsrecht, bin im 5 Semester (überspringe gerade eins, daher Modultechnisch eins weiter) und wäre somit in einem Jahr fertig. Mein Beruflicher Weg schwebt wir bereits vor Augen, ist nur ein wenig noch unklar. Ich arbeite bereits in einer Kanzlei , welche hauptsächlich StB-Beratung macht, sowie WP, aber auch rechtlich in Gesellschaft & Steuerrecht tätig ist.

Mein Beruflicher Weg, soll nach dem Bachelor etwas klarer werden. Eigentlich wollte ich immer den StB machen. Wiederrum bräuchte ich dafür dann auch wieder 3 Jahre bis ich das Examen antreten kann. Wenn ich nochmal Jura dranhänge bräuchte ich vielleicht etwas mehr, könnte aber dann auch Steuerlich & Rechtlich beraten. Insbesonders gerade, fällt mir mit meinem Studium auf, dass wir die Wirtschaftlichen ausgelegten Gesetze alle gut kennen und anwenden können, aber ich selber darf gar nicht den Mdt. darüber was erzählen, weil mir die Qualifikation als StB noch als RA fehlt. (Wobei der StB ja auch nur St-Rechtlich beraten darf, was aber den großen Wirtschaftlichen Aspekt abdeckt)

Daher, nach meinem langen Aufsatz die Frage, ob man mit einem bereits guten WirRe Bachelor (der zu 70% bei uns aus Jura besteht, 3-4 Rechtliche Module und eins BWL á Semester) in Jura etwas entspannter und schneller durch das Studium kommt, so dass ich auf jeden fall in 5,5 Jahren ca. fertig werde. Viel länger hab ich auch keine Lust mehr, da ich auch nicht nur Studieren möchte in meinem Leben. Sobald ich dann über 3 Jahre in Jura wäre, würde ich mir vorwürfe machen, warum nicht doch den StB gemacht hätte. Was ich nach dem RA sowieso nochmal angestrebt hätte. Aber nach dem StB den RA macht wiederum wenig Sinn in meinen Augen.

Anrechenbarkeit, sollte glaube sich etwas unproblematischer gestalten, da die FH und die Uni auf ein Campus liegen und diese miteinander arbeiten. Denke mal dass man SchuldR AT, BGB AT und SchuldR BT anrechnen lassen Kannen. Eventuell auch meine Steuerrecht Vertiefung, die unsere Uni auch in Jura anbietet, könnte man sich evtl. anrechnen lassen.

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Unterkunft im Ausland angeblich nicht bezahlt, Konsequenzen?

Hallo alle zusammen,

ich war in Bosnien Herzegowina im Urlaub. Dafür ich mir eine Wohnung bei booking.com gebucht.

Nach der Buchung Stand dort dann das man nur in bar vor Ort bezahlen kann. War mir eigentlich nicht so lieb weil man dann so viel Bargeld bei sich hat aber die Wohnung war genau was ich gesucht habe und günstig und hatte tatsächlich 10/10 Sternen bei Booking.com. Daher habe ich gebucht und dachte man bezahlt dann beim Check-in halt direkt in bar. Jedoch bekam ich dann eine Nachricht von der Unterkunft, dass man das Geld am Ende vom Aufenthalt einfach im Zimmer liegen lassen soll. War dann schon zu spät zum stornieren und die Wohnung war halt echt günstig und gut.

Habe den Eigentümer oder so leider auch nie gesehen oder getroffen, wo man das Geld dann persönlich geben hätte können.

Nun bin ich dann morgens "ausgecheckt" und habe das Geld wie es gesagt wurde im Zimmer liegen gelassen mit den Schlüsseln. Im Laufe des Tages bekomme ich dann WhatsApp Nachrichten von der Unterkunft, dass das Geld nicht da wäre. Genau davor hatte ich vorher Angst. Ich war aber halt schon unterwegs und konnte nicht zurück um das zu klären und hätte mich dabei auch nicht wohl gefühlt (war im Reisebus also ging gar nicht). Die Unterkunft hat dann auch gedroht, dass sie mich beim Ausländeramt melden und ich dann nicht ausreisen kann. Die Ausreise ging aber ganz normal und die haben nichts gesagt oder so. Jetzt ist meine Frage was ich machen soll. Habe denen nochmal gesagt, dass ich das Geld da gelassen habe und sogar angeboten, dass ich auch einen Betrag überweisen kann damit die mich in Ruhe lassen. Jetzt schreiben die nicht mehr. Und ich habe Angst, dass irgendwas passiert oder ein Anwalt mich irgendwie belästigt oder da noch kosten dann entstehen (so was steht im Internet). Was kann ich da machen?

Bin nicht mehr in Bosnien und habe auch keine realistische Möglichkeit da wieder hinzukommen um irgendwas zu klären. Sollte man das jetzt einfach ignorieren, da es ja ein scam ist oder das Geld geklaut wurde. Jedoch kann ich ja auch nicht nachweisen, dass ich bezahlt habe da ja keiner da ist und ich es auch keinem geben könnte. Normalerweise bezahle ich immer direkt bei booking.com da das ja am einfachsten und so ist und wenn es irgendwelche Probleme gibt ist ja booking.com dann der Ansprechpartner und die scamen einen ja eher nicht.

Vielen Dank für eure Antwort

Reise, Rechtsanwalt, Scam

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