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Würde ich mich bei einer Anzeige selber strafbar machen?

An meinem 18. Geburtstag habe ich eine große Party in einer gemieteten Location veranstaltet. Einige meiner bekannten waren noch nicht volljährig, darum habe ich allen Volljährigen einen Stempel auf die Hand gegeben, es gab Einlass Armbänder und es gab Security, die den Alkoholausschank etwas kontrolliert hat um sicherzugehen, dass Minderjährige keinen Alkohol konsumieren. 

Da es nur leider eine sehr große Party war könnte es schon sein, dass der eine oder andere heimlich etwas getrunken hat. 

Später wurde dann meine große 4 Liter Vodkaflasche, die mir unglaublich wichtig war und das Highlight der Party sein sollte, von einer Gruppe Minderjähriger geklaut. Noch relativ am Anfang der Party war die Flasche verschwunden und mit ihr auch die Gruppe von Jungs. 

Nach der Party habe ich die Jungs angeschrieben um die Flasche zurückzubekommen, sie haben den Diebstahl aber komplett geleugnet. Da mir die Flasche aber wirklich sehr sehr wichtig war, habe ich dann angeboten, dass derjenige, der mir die Flasche wiedergibt, 700€ kriegt. Kurz darauf meldeten sich die Jungs und sagten, dass sie die Flasche am selben Tag noch zu mir bringen würden, aber nur im Tausch gegen das Geld. Sie schickten mir auch Beweisbilder und gaben mehrmals zu, wer von ihnen die Flasche gestohlen hat und bei wem sie sich befand. 

Am Nachmittag bin ich zum Treffpunkt gekommen, habe aber zu meiner Sicherheit meine Mutter mitgenommen, da die Jungs in einer recht großen Gruppe kamen. Sie haben dann Angst vor möglicher versteckter Polizei bekommen, haben mir die Flasche gegeben und sind weggerannt. 

Ich wollte die Jungs daraufhin unbedingt Anzeigen, hatte aber zu wenig Informationen, also habe ich nochmal „freundlich“ mit ihnen geschrieben um noch nähere Informationen über die Tat zu erhalten. 

Gestern ist das ganze dann eskaliert, als die Jungs über einen Link in eine WhatsApp Chatgruppe von mir gekommen sind und angefangen haben sich über die Tat lustig zu machen, mich, meine Mutter und meine Freunde wirklich zutiefst zu beleidigen und sogar zu bedrohen. Weitere Jungs in der Gruppe drohten sogar mehrmals eine V*rgewaltigung und Messerstiche an. 

Das reichte mir dann endgültig und ich beschloss die „freundliche“ Suche nach Informationen aufzugeben und sie nun einfach mit allem was ich bisher rausgefunden habe anzuzeigen wegen Diebstahl, Besitz des Diebesguts, Beleidigung und Bedrohung. Ich habe für alles Beweise. 

Leider haben die Jungs irgendwie davon mitgekriegt und betteln mich nun 24/7 an sie nicht anzuzeigen, sagen dass sie doch erst 14 sind (sie beteuerten davor immer 16 zu sein), versuchen plötzlich sich auf Akademiker-Deutsch zu entschuldigen obwohl sie mir gestern noch türkische Beleidigungen an den Kopf geworfen haben („dein piç Mutter wird täglich von 3 neuen typen durchgenommen“ und schlimmeres…), leugnen die Tat obwohl sie es schon längst zugegeben haben und tun alles um die unschuldigen kleinen Jungs zu spielen. 

Als sie nun aber rausgefunden haben, dass die Mitleid-Tour bei mir nicht klappt, kommen sie jetzt mit der Drohung eine Gegenanzeige zu stellen weil ich „Minderjährigen Alkohol gegeben habe“ und das Laut ihnen (Screenshot von KI Antwort mit schrecklich formulierter Frage) 50.000€ Strafe gibt. 

Nun ist meine Frage, ist ihre Drohung berechtigt? Würde ich mich strafbar machen, wenn ich sie jetzt Anzeigen würde? Ich kann eigentlich kaum erwarten es zu tun, diese scheinheiligen Jungs müssen lernen, dass ihr Verhalten Konsequenzen hat. Es ist laut ihnen auch nicht ihre erste Straftat und manche von ihnen stehen wohl „kurz vorm Knast“. Aber es könnte sein, dass der eine oder andere bei meiner Party etwas heimlich abgekriegt hat und wenn die ganze Gruppe steif behauptet Alkohol getrunken zu haben, könnte das für mich gefährlich werden? Sie sind echt Profis darin, unschuldig und vernünftig zu wirken. 

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Habe vor 9 Tagen einen RA beauftragt, kann ich ihm das Mandat entziehen weil da steht in der Belehrung 2 Wochen Widerrufsrecht?

Ich hatte einen Unfall am 2.4.25 und am 3.4.25 habe ich ihn beauftragt. Es steht aber drauf Wiedrrufsrecht 2 Wochen. Selbst wenn Kosten angefallen sind müsste die Allianz die Kosten tragen. Ich bin am Unfall ja unschuldig. Aber darum geht es mir nicht. Ich bin absolut unzufrieden mit dem Anwalt.

Weil ich ihn letzte Woche angerufen habe und ihm gesagt habe dass ich mit dem Gutachter gesprochen habe. Der Unfall ist in Österreich passiert und da sind die Arbeitslöhne viel billiger als in Deutschland. Der Gutachter hat mir empfohlen, das Gutachten nach österreichischen Arbeitslöhnen machen zu lassen weil da die Arbeitslöhne günstiger sind. Habe den Anwalt letzte Woche angerufen und er hat gesagt, dass ich nach deutschen Arbeitslöhnen abrechnen lassen soll.

Das war bullshit jetzt bin ich im Totalschadenbereich. Wiederbeschaffungswert 7600€, Einkaufswert 5320€ ergibt 2280€.

Reparatur 7300€

Nach österreichischen Arbeitslöhnen wäre das Gutachten rund 5000€ gewesen weil kein Totalschaden und hätte ca. 5000€ ausbezahlt bekommen. hat mir der Gutachter auch gesagt. Jetzt bekomme ich nur 2280€ weil ich durch die hohen Arbeitslöhne von Deutschland im Totalschadenbereich bin.

Deshalb möchte ich dem RA das Mandat entziehen war 2 Wochen Widerrufsbelehrung. Oder gilt das nur wenn er noch nicht tätig wurde? Im Prinzip auch egal. Die Versicherung muss ohnehin den RA bezahlen und um das Geld einzufordern brauche ich kein RA.

Ich lasse dann ein neues Gutachten nach österreichischen Arbeitslöhnen erstellen. Gutachter hat gesagt das wäre kein Problem und muss nur ein paar Zahlen ändern. Hat jetzt auch nicht gesagt dass das extra nochmals was kostet. Das dauert keine 5 Minuten. Er muss ja nur einen Arbeitswert eintragen und ändert automatisch alles ab.

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