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Verjährt eine Ordnungswidrigkeit bei Fehlern im Bußgeldbescheid?

Ich hab heute einen Bußgeldbescheid erhalten. Es geht um die Überfahrung eines Rotlichts auf dem Fahrrad Ende März 2025, ohne Gefährdung.

Es ist schon der dritte Bußgeldbescheid, der mir für diesen Verstoß ausgestellt wurde. Der erste, im April zugestellt, hatte Vor- und Nachnamen falsch geschrieben und die falsche Anrede benutzt (ich bin nichtbinär, was vor Ort nicht erfragt wurde).

Darauf habe ich Einspruch erhoben, mit Verweis auf das SBGG, und Ende Mai bekam ich dann einen neuen Bescheid mit korrekter Schreibweise und Anrede. Allerdings zitiert dieser Bescheid (wie der vorherige, was mir bei meinem ersten Einspruch nicht aufgefallen war) den falschen Eintrag im Bußgeldregister: Das Bußgeld belief sich auf 90€, was der Betrag für Rotlicht-überfahrende Autofahrer*innen ist; für Fahrradfahrer*innen beläuft sich das Bußgeld einer Rotlichtüberfahrung ohne Gefährdung auf 60€.

Ich habe wieder Einspruch eingelegt und auf den korrekten Eintrag im Bußgeldregister verwiesen. Leider habe ich in meinem Antwortbrief den Fehler gemacht, das Ausstellungsdatum des zweiten Bußgeldbescheids mit dem falschen Jahr zu beziffern. Das ist passiert da das Ausstellungsdatum mein Geburtstag war, und durch Muskelgedächtnis habe ich mein Geburtsjahr als Ausstellungs-Jahr getippt anstatt 2025. Das Aktenzeichen war angegeben, es hätte also zuordbar sein müssen.

Im Juli habe ich dann eine Mahnung erhalten, welche keinen Bezug auf meinen Brief nimmt. Ich werde zur Zahlung plus Mahngebühren aufgrund von Verzug aufgefordert. Ich habe hierauf wieder den vorherigen Einspruch erhoben und den Fehler in meinem vorherigen Brief erklärt.

Heute habe ich dann wieder einen neuen Bußgeldbescheid erhalten. Dieser scheint nun vollständig und korrekt zu sein: Richtige Bußgeldsumme (60€, plus 25€ "Gebühr" und 3,50€ "Auslagen", ohne Mahngebühr), Rechtshilfebelehrung, die beiden anhaltenden Polizist*innen als Zeug*innen, Zustellung mit Datum und Unterschrift, richtiger Name und abwesende Anrede (korrekterweise).

Nun ist meine Frage: Wie verhält sich hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Monaten? Dieser Bußgeldbescheid, der heute angekommen ist, ist der erste welcher keine Fehler enthält. Außerdem wird auf jedem neuen Bescheid der vorherige explizit aufgehoben. Heißt das, dass dieser heutige Bescheid der erste mit Gültigkeit ist? Wenn das der Fall ist, dann müsste er der Verjährungsfrist von 3 Monaten unterliegen, oder nicht? Lege ich dann wieder Widerspruch ein, diesmal mit Verweis auf Verjährung?

Ich habe alle meine Antworten innerhalb weniger Tage getätigt, mit Einschreiben, man kann mir also keine Herauszögerung vorwerfen. Natürlich weiß ich nicht wie sich das mit dem Tippfehler verhält, welcher hoffentlich nachvollziehbar ist, aber ja nicht die Schuld der Behörde.

Als Disclaimer: Mir ist klar dass das hier keine Rechtsberatung mit legaler Wirksamkeit ist. Aber falls hier jemand Erfahrung hat wäre das schonmal sehr hilfreich.

Fahrrad, Polizei, Recht, Bußgeld, Ordnungswidrigkeit, rotlichtverstoß

Der Gazastreifen soll komplett eingenommen werden - Was ist eure Meinung dazu?

Nach dem Sicherheitskabinett gab die Israelische Armeeführung bekannt, dass die IDF ihren militärischen Einsatz im Gazastreifen ausweiten.

Israels Ministerpräsident: Benjamin Netanjahu. Bild: Reuters (Pool)/AP/dpa

Israel kontrolliert bereits gut 3/4 des Gazastreifen. Möchte das letzte Viertel jedoch auch vollständig einnehmen, wozu auch Gaza-Stadt gehört. Der Großteil der Palästinenser, die sich in Gaza aufhalten, befindet sich dort.

Netanjahu gab gestern nach dem Sicherheitskabinett bekannt, dass Israel vorhabe, die Kontrolle über den Gazastreifen in die Hände kooperativer Palästinenser zu legen, nachdem Hamas vollständig aus Gaza vertrieben wurde.

Da besonderes Gaza-Stadt extrem dicht besiedelt ist und die Hamas sich nach wie vor unsichtbar zwischen der Zivilbevölkerung bewegt, ist dieses Vorhaben mit einem Blutbad gleichzusetzen, dass alles bisherige in den Schattem stellen wird.

Ich habe ernsthafte Zweifel daran, dass es danach noch kooperative Palästinenser gibt, die friedlich mit Israel zusammenarbeiten wollen.

Dieses Vorhaben wird Israel international komplett isolieren und die UN werden Israel zum faktischen Schurkenstaat abstempeln und der IGH wird danach sicher den Völkermord anerkennen. - Laut dem Zwischenurteil vom Januar liegt bislang kein Völkermord vor, auch wenn einzelne Merkmale bereits zutreffen.

Selbst die deutsche Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass Deutschland vorerst sämtliche Waffenexporte nach Israel stoppt, damit keine Rüstungsgüter aus Deutschland in Gaza zum Einsatz kommen.

Netanjahu ist mit seiner Regierung nicht mehr tragbar für Israel. Der Schaden der hier für Israel und Palästina angerichtet wird, ist enorm.

Das Tunnelnetzwerk der Hamas in Gaza umfasst bis zu 700km Tunnel, die sich unter Gaza befinden. Allein diese Tunnel alle zu lokalisieren, zu zerstören oder sie einzunehmen ist eine Herkulesaufgabe, die kaum zu bewerkstelligen ist.

Die Hamas muss zerschlagen werden, ja. Aber der Preis ist hier eindeutig zu hoch.

Und solange das Terrorregime in Teheran existiert, wird es auch nach der Hamas keine Garantie auf Sicherheit für Israel geben.

Was Netanjahu und seine Regierung hier vorhaben wird deshalb weder Sicherheit für Israel schaffen, noch wird es dem Federführenden Feind in Teheran besiegen.

Sicherheitspolitisch ist die Ausweitung des Gaza Einsatzes illusionär und strategisch desaströs. Es wird Israel nicht nur international isolieren, sondern auch die Sicherheitslage langfristig verschärfen. Der eigentliche Motor des Konflikts – das iranische Regime in Teheran bleibt unangetastet. Solange das Regime in Teheran existiert wird es keinen nachhaltigen Frieden geben.

Die Frage ist deshalb nicht, ob Gaza vollständig eingenommen werden kann. Sondern ob Israel und seine Partner den Mut und die strategische Klarheit haben, den eigentlichen Gegner,- das regional operierende, staatlich gestützte Terrornetzwerk, gezielt und völkerrechtskonform zu schwächen. Alles andere ist ein Kampf gegen Symptome, lässt die Ursache jedoch unbekämpft.

Bildrechte: pa/Anadolu | Khames Alrefi

Was denkt ihr? Sollte Israel das Vorhaben zur vollständigen Einnahme des Gazastreifen stoppen und stattdessen das Terrorregime in Teheran ausschalten?

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Leiser-Taste vom Handy geht öfters nicht trotz Reparaturservice?

Hallo,

Bei mir geht seit Monaten die Leiser-Taste vom Handy (Samsung Galaxy A40) öfters mal nicht. Insofern kann ich dann auch keine Screenshots mehr machen.

Ich war am 10. Juni bei einem Reparaturservice, als sich nichts mehr getan hat. Die haben es für 60€ "repariert". Dennoch ging es immer mal wieder nicht und nicht mal 1 Monat später dann wieder gar nicht mehr.

Dann war ich nochmal am 7. Juli dort und es wurde kostenlos nachgebessert. Dennoch ging es seitdem auch immer wieder nicht und vorhin hat sich sehr lange Zeit auch nichts mehr getan. Nicht, dass es irgendwann wieder dauerhaft gar nicht mehr geht wie beim letzten Mal.

Ich bin langsam nur noch genervt und komme mir verarscht vor. Die haben mir nicht mal eine Rechnung gegeben. Ich sollte vor Ort einen Zettel ausfüllen, den sie behalten haben. Bei meiner Forderung hieß es, die mussten den Zettel abgeben.

Solange es ab und zu ausfällt, kann ich das zwar noch tolerieren, aber es nervt trotzdem. Durchaus möglich, dass es irgendwann wieder gar nicht mehr geht.

Hatte jemand das Problem mit der Leiser-Taste auch mal? Wie soll ich mit dem Repaturservice umgehen?

Bitte nicht solche "Tipps" wie "Neues Handy kaufen"! Es geht ums Prinzip von diesem "Reparaturservice"!

LG!

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