Private Garage an Nachbarn vermietet. Muss man die Zufahrt 365/24/7 freihalten?
Unser Haus steht am Ende der Straße in einer Sackgasse. Neben der Treppe ist links die Zufahrt zur Garage.
Jetzt wird die Garage nicht mehr gebraucht, weil das Auto verkauft wurde. Die Nachbarn waren ganz heiß drauf und haben die Garage für ein paar -zig Euro Monatsmiete bekommen.
Seit sie ihr Auto dort stehen haben, verlangen sie allerdings jederzeit ungehinderten Zugang zur Garage. Wenn ich dort (vor der Treppe) stehe, kann es passieren, dass (zu welcher Zeit auch immer) jemand schellt und mich auffordert, das Auto wegzustellen.
Soweit ich gehört habe, gilt, dass lediglich die Garage gemietet wurde, nicht der Platz davor. Das alles ist ja auch von privat zu privat und nicht Eigentum einer Verwaltungsfirma o.ä.
Meine Frage ist jetzt ob die Zufahrt wirklich IMMER frei sein muss.
Mit meiner Mutter kann ich nicht reden, weil sie unglaubliche Panik hat, dass die Nachbarn sauer werden könnten. Sie ist Wachs in deren Händen und lässt sich von denen herumschubsen, egal, um was es geht.
Danke schon mal.