Versiegelte Gärten - Natur - Rechtslage?
In Anbetracht auch von Starkregenereignissen, Mikroklima und Artenvielfalt halte ich von quasi komplett versiegelten Gärten nicht allzu viel. In meiner Nachbarschaft wird der Garten aber gelegentlich komplett mit Steinplatten ausgelegt. Ich meine auch den rückwärtigen Garten.
Geben manche Gemeinden einen Prozentsatz an, zu dem ein Garten/Grundstück unversiegelt sein soll. Oder ist das den Grundstückseigentümern in der Regel selbst überlassen?