Parkverbot – die besten Beiträge

18to LKW in einem allgemeinem Wohngebiet parken?

Hallo

Bei uns ist ein allgemeines Wohngebiet, wo ein Nachbar regelmäßig seit 6 Jahren mit seinem 18to LKW auf der Straße parkt.

Ich habe dies nun schon mehrfach angezeigt und von der Stadt folgende Antwort erhalten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es war die Frage hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Einstufung einer klassifizierten Straße in der Siedlungsfläche (Wohnbebauung) und die damit verbundene Einstufung dieser Straße (Frankfurter Straße) zu klären.

Anlass waren Verwarnungsverfahren nach der Straßenverkehrsordnung bezüglich Abstellen von Fahrzeugen größer als 7,5 Tonnen auf der Straße „Frankfurter Straße“ innerhalb der Ortslage Hohenzell (Kreisstraße 946).

Die Abteilung Regionalplanung des Regierungspräsidiums Darmstadt als zuständige Planungsbehörde für die Stadt Schlüchtern hat sich zu dieser Frage zurückgemeldet. Über den Inhalt der Rückmeldung teilen wir Ihnen folgendes mit:

Es muss hierbei der dienende Faktor der Straße berücksichtigt werden. Dient die Straße (hier Frankfurter Straße, K 946) einzig der Erschließung der anliegenden Grundstücke, so ist sie der dortigen Gebietskategorie (Wohnbaufläche) zuzuordnen.

Dient die Straße überörtlichen Zwecken, dann zählt sich nicht zur Gebietskategorie.

Da die Kreisstraße eine überörtliche Straße ist dient sie nicht ausschließlich der Erschließung der Grundstücke und nimmt somit nicht die dortige Gebietskategorie ein. Die Darstellung im Flächennutzungsplan (gelb für die Straße, rot für die Wohnbaufläche) ist somit richtig. Die Straßenfläche muss somit nicht rot (als Wohnbaufläche) dargestellt sein.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde findet der Tatbestand (TBNR 112396) ,“Sie parkten Ihr Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t regelmäßig in einem besonderen Gebiet, obwohl dies für diese Zeit verboten war.“ folglich keine Anwendung im Bereich des besagten Straßenteils. Aufgrund der fehlenden tatbestandlichen Voraussetzungen entfällt die Verfolgung von Verwarnungsverfahren nach vorgenannter Tatbestandsnummer.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten die E-Mail zur Kenntnisnahme in Bcc.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Luftkurort Schlüchtern

Ich bin sehr erstaunt das auf einer Kreisstrasse parken mit über 7,5 to erlaubt sein soll und somit der Charakter eines Wohngebietes ausgehebelt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Breuer

Parkverbot, Straßenverkehrsordnung

Darf man in dieser Situation dort parken?

Liebe Community,

in einer Straße in Duisburg gab es eine Baustelle auf einer Seite. Auf dieser Straßenseite lag ein Seitenstreifen zum Längsparken vor. Dort war ein absolutes Park- und Halteverbot Mo-Sa 7-17 Uhr für den Seitenstreifen eindeutig ausgeschildert.

Die Bauarbeiten betrafen den kompletten Bürgersteig, der offen war wegen Leitungs-/Rohrarbeiten. Aus den Hauseingängen lagen Holzplankenüberbrückungen über die Baugrube vor, die am Bordstein des Seitenparkstreifens endeten. Somit konnten die Menschen aus dem Hauseingang über diese Überbrückung raus und mussten direkt auf den Seitenparkstreifen.

Es war nachts (also nach 17 Uhr und vor 7 Uhr) und ich habe meinen Wagen auf dem Seitenparkstreifen geparkt und dabei eine Holzplankenüberbrückung eines Hauseingangs komplett zugeparkt. Folglich war es nicht möglich, aus dem Hauseingang über diese Holzplankenüberbrückung rauszugehen, weil da mein Auto stand; da war einfach kein Platz.

Ich wurde von einem Passant angesprochen, dass ich dort nicht parken dürfe, weil es den Hauseingang blockiert. Zugleich wusste ich jedoch, dass man über die Toreinfahrt 5 m (eine Autolänge, es waren definitiv mehr als 3 m) weiter und den Innenhof sehr wohl Zugang zum Treppenhaus bekommen kann und dann dort rausgehen kann, weil ich genau dort jemanden besucht habe, der dort wohnte und daher den Zugang über den Innenhof kenne.

Betreffender Passant drohte die Polizei zu rufen und ich forderte diesen Menschen sogar aktiv auf, das zu tun, weil ich mich im Recht sah und wollte, dass die Polizei diesen Querulant maßregelt. Es war kein Zusatzzeichen zu sehen, wo stand: Holzplankenüberbrückung nicht zuparken (oder so ähnlich ... natürlich hätten die niemals "Holzplankenüberbrückung" draufgeschrieben) und zudem wusste ich ja über den Straßenzugang über die Einfahrt zum Innenhof. Als ich dem Passanten sagte, dass ich meinen Wagen nicht bis 6 Uhr morgens wegfahren werde und erneut den Mann aufforderte, doch die Polizei zu rufen, wenn er möge, zog betreffende Person von dannen. Der Wagen wurde nicht abgeschleppt, ein Knöllchen kam nie ... ebenso keine Lackkratzer auf dem Wagen.

Meine Frage: Hat der Passant Recht oder Unrecht? Hätte ich so nicht parken dürfen oder doch?

Es geht mir nicht darum, ob das assozial war, sondern nur, ob das legal war.

Beste Grüße

Auto, Verkehrsrecht, parken, Parkverbot, Verkehrsregeln

Frage zu Verkehrsrecht- Strafzettel legitim?

Gleich vorweg, ich werde morgen auch beim Ordnungsamt nachfragen, keine Sorge.

Eine Freundin hat einen Strafzettel bekommen - meiner und ihrer Meinung nach jedoch zu Unrecht.

Folgender Fall:

Sie hat sich auf einen P+R Platz gestellt (mit Berechtigung). Dieser ist aus 3 Reihen aufgebaut. An den Zufahrten zu den Reihen stehen ganz klassisch eingeschränkte Halteverbote, weil man sich eben da nicht hinstellen soll, sondern nur auf die Parkplätze selbst. Diesmal waren noch 2 Mobile Schilder da, welche sie leider am Morgen übersehen hat. An dem Parkplatzbereich, wo sie geparkt hat, standen 2 Schilder mit Absolutem Halteverbot und einem Pfeil(+Datumsangabe von bis), damit war also ein Bereich von etwa 10 Plätzen betroffen.

Dafür hat sie dann ein Knöllchen bekommen mit der Begründung, verstoß gegen das absolute Halteverbot + Baumfellarbeiten.

Dass es sich hierbei aber um Waldarbeiten handelt war nirgends ersichtlich und wurde erst durch das Ticket klar.

Meine Meinung dazu, bzw Meine Begründung:
Das Ticket ist nicht gerechtfertigt, da sich ein Absolutes Halteverbot auf das Halten am Straßenrand bezieht. Hier steht dieses Schild vor den Parkplätzen. Damit sagt es für meine Wahrnehmung aus, dass das Halten vor diesen Plätzen verboten ist, das Parken auf den tatsächlichen Parkplätzen jedoch nicht.

Diese müssten durch ein anderes Schild ala Parkverbot oder mit dem Hinweis auf Fellarbeiten gekennzeichnet sein, oder einfach abgesperrt werden.

Ich versuche noch eine Skizze anzufügen aber gerne Meinungen dazu.
Es haben übrigens auch mindestens 5 andere Autos in diesem Bereich geparkt.

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