Nebenkostenabrechnung – die besten Beiträge

Jemand fragt nach neuer Adresse, was steckt dahinter?

Folgende Situation:

Ich habe heute eine Sprachnachricht meiner ehemaligen Nachbarin erhalten, die mich darüber informiert hat, dass in dem Mietshaus, aus dem ich vor ca. 9 Monaten ausgezogen bin, eine Person herumgelaufen sei, die nach mir und meinem neuen Wohnort gefragt hätte. Ich sei nirgendwo gemeldet. Ich habe bei Auszug bewusst niemandem mitgeteilt wo ich hinziehe, weil es niemanden was angeht und daher konnten die ehemaligen Nachbarn hier nichts aussagen. Eine Nachbarin informiert mich wie gesagt über diesen Vorgang.

Ich frage mich jetzt, was es damit auf sich haben könnte. Ich bin ordnungsgemäß umgemeldet und habe dieses Jahr bereits Schreiben von der Stadt und dem Finanzamt erhalten. Ich habe eine Auskunftssperre, da ich Anspruch hierauf habe. Behörden würden meine Adresse natürlich trotzdem herausfinden, wenn sie ein berechtigtes Interesse hätten. Aber Privatpersonen oder Firmen, die eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt stellen, würden erst mal vor die Pumpe laufen. Ich würde darüber informiert werden, dass eine entsprechende Anfrage beim Einwohnermeldeamt einging, was bisher aber nicht der Fall war.

Die Hausverwaltung der ehemaligen Anschrift wollte bei Umzug ebenfalls meine neue Adresse haben, um mir die Betriebskostenabrechnung für 2024 zuschicken zu können. Ich verweigerte jedoch eine Auskunft und verwies auf meine E-Mailadresse. Vor 3 Wochen oder so kam eine Mail der Hausverwaltung mit der Betriebskostenabrechnung, deren Erhalt ich bestätigen sollte, was ich tat. Also dürfte das Thema ja erledigt sein. Ich weiß nämlich, dass die gerne mal was per Kurier an die Mieter geschickt haben, aber wie gesagt, ich wohne seit November letzten Jahres nicht mehr da und die Betriebskostenabrechnung kam zuletzt per Mail.

Ansonsten ist mir noch eingefallen, dass bei meinem Handyanbieter noch die alte Adresse hinterlegt ist. Da endet in ein paar Wochen der Vertrag, den ich gekündigt habe. Vielleicht wollten die mir Werbung schicken, die unzustellbar war. Aber würden die dafür jemanden vorbeischießen, der meine neue Adresse herausfinden soll? Wohl eher nicht.

Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und kann berichten? Der Typ, der nach mir fragte, wurde als "Mann mit Laptop und Papieren" beschrieben.

Vermieter, Nebenkostenabrechnung

Probleme mit vermieter dusche?

Die Duschekabine (kunststoff) hat ein grosses loch auf einer seite und der Vermieter verlangt das wir es komplett reparieren. Er besteht auf eine Firma. Ich kann ja Leute holen von der Familie die beim sanitär arbeiten und es fachgerecht machen. Die machen es mir ohne Kosten also privat. Wenn die duschkabine ordentlich da steht und ersetzt wurde, kann der vermieter doch nichts machen? Was ist wenn er weiterhin Probleme macht mit der duschkabine ? Und er meine Kaution nicht wieder gibt? Was sind meine Rechte. Er besteht auf firma. In meinem Mietvertrag steht das. Kennt sich jemand aus?

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

$ 10

Der Mieter trägt die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) an denjenigen Gegenständen, die dem

direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den

Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen soWie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden;

ferner - außer bei preisgebundenen Wohnungen - auch von Rollläden. Je Einzelfall darf der Betrag von 120,- EURO nicht

überschritten werden; pro Jahr sind die gesamten Kosten auf 6 % der Jahresmiete (Grundmiete/Nettomiete ohne

Nebenkosten) beschränkt.

Ziffer 1 gilt bel preisgebundenem Wohnraum nur, soweit die Kosten für Kleinreparaturen i in- der Kostenmiete als Instand-

haltungskosten nicht enthalten sind.

S 11

Schonheitsreparaturen durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durch-

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führen zu assen, soweit und sobald sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind.

2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, Streichen der Fußböden,

der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen.

Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind

die alten Tapeten zu entfernen.

Naturiasiertes Holzwerk darf nicht mit deckenden Farben überstrichen werden. Das Streichen von Kunststoffrahmen ist

nicht erlaubt.

Die Farbgebung muss zum Ende des Mietverhältnisses SO sein, dass sie üblichem Geschmacksempfinden entsprcht

also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein), sofern der Mieter die Farbgebung gegen-

uber dem Zustand bei Übergabe der Mietsache verändert hat.

Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurück zu geben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene

Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

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Dürfen Mieter auf meinem Balkon Geld mit Balkonkraftwerken verdienen, ohne mich zu beteiligen?

Ich frage mich ernsthaft: Sollten Mieter nicht verpflichtet sein, 50 % der Erträge aus ihren Balkonkraftwerken an den Vermieter abzuführen?

Seien wir ehrlich: Viele Mieter sind ohnehin Meister darin, mit minimalem Einsatz das Maximum herauszuholen. Sie jammern über steigende Nebenkosten, bestellen aber täglich Pakete. Sie wollen günstige Mieten, aber bitte mit Glasfaser, Neubaukomfort und urbanem Charme. Und jetzt – der neueste Trick – schrauben sie sich Solarmodule an die Balkonbrüstung und feiern sich als kleine Energieversorger. Natürlich auf meine Kosten.

Immerhin nutzen sie dafür mein Eigentum – meinen Balkon, meine Fassade, mein Haus. Ohne meine Immobilie gäbe es keine Steckdose, kein Panel, keinen Cent. Und jetzt soll ich tatenlos zusehen, wie jemand auf meiner Substanz seine persönliche Energiewende monetarisiert?

Ich bin ja nicht die Wohlfahrt. Wenn ein Mieter mit Sonnenenergie spart oder gar Gewinne einfährt, dann ist es doch nur gerecht, dass der Eigentümer – also ich – angemessen an dieser „Nebeneinnahme“ beteiligt wird. Alles andere wäre eine inakzeptable Subventionskette von Vermietern an Mieter.

Wir sprechen hier schließlich nicht von Wohnen – wir sprechen von wirtschaftlicher Nutzung fremden Eigentums. Und das muss honoriert werden.

Sonst baut demnächst noch jemand einen Windpark auf dem Dach und erklärt mich zum Gönner.

Was meint ihr? Zeit für eine Solarbeteiligungsumlage? Oder darf man als Mieter einfach so mein Haus zur Gelddruckmaschine umfunktionieren?

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