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Psychologie-Studium Spezialisierung, Master oder Bachelor?

Hallo,

ich möchte im Wintersemester 24/25 Psychologie studieren.

Ich interessiere mich im Rahmen des Studiums besonders für Gesundheitspsychologie, dieser Bereich interessiert mich am allermeisten. Dazu habe ich aber bisher nur vereinzelt Masterstudiengänge wie z.B. "Psychologie M.Sc. mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations-& Gesundheitspsychologie" an der FU Berlin, ähnlich an der Uni in Duisburg-Essen, sowie der RWTH Aachen gefunden.

Abgesehen davon für "reine" Gesundheitspsychologie werden nur Fernstudien angeboten, was für mich nicht in Frage kommt.

Deshalb nun meine Frage: Ist es dann sinnvoll erst einmal einen "regulären" Bachelor zu machen und dann einen dieser drei Studiengänge im Master auszuwählen?

Oder kennt jemand noch eine andere Option? Studieren im Ausland wäre sonst prinzipiell auch möglich.

Oder würdet ihr von sowas abraten und sich lieber erstmal das Grundstudium im Bachelor anschauen? Bin offen für mögliche Lösungsansätze :)

Zu meinen persönlichen Zahlen bezüglich des NCs oder Ähnliches: Mein Abi lag letztes Jahr bei Anfang 1,5 (also nahe 1,4), ich habe noch ein FSJ gemacht und mir ein C2-Level in Englisch durch einen Cambridge-Test qualifizieren lassen. Ich schreibe dieses Jahr im Mai auch den Bapsy DGPs (Studieneignungstest Psychologie) mit, um meine Chancen noch zu verbessern. Deshalb bin ich eigentlich recht optimistisch, dass ich gute Chancen habe in das Fach reinzukommen, da ich auch bereits seit 2 Monaten für den Test lerne :).

Danke für eure Antworten,

liebe Grüße

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Hilfe für Immatrikulationsunterlagen/Verständlis Problem?

Hallo :)

Hab heute ein Zulassungsbescheid von meiner Uni bekommen und da steht folgendes bezüglich der Immatrikulation, nur meine Frage ist, bedeutet es dass ich zur Fristwahrung schon mal alle Daten per email senden kann oder muss ich das unbedingt machen mit der email dann postalisch einsenden. Was ist mit den 6 Werktagen und beginnt am 3 Tag?? gemeint:

"Sehr geehrte/r Studienbewerber/innen, wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass Sie für den oben genannten Studiengang zugelassen worden sind. Die Immatrikulationsfrist beträgt sechs Werktage und beginnt am dritten Tag nach der Absendung der E-Mail über die Bereitstellung des Bescheides in Ihrem Nutzerkonto. Die für Sie geltende Immatrikulationsfrist endet mit dem Ablauf des 15.02.2024 um 24:00.

Die Immatrikulation kann nur durch fristgerechte postalische Übersendung der aufgeführten Unterlagen erfolgen. Maßgeblich ist hier das Eingangsdatum an der Universität. Zur Fristwahrung können die Unterlagen vorab per E-Mail an xxxxxx [zensiert] übersendet werden:

X

X

X

Diese vorläufige Zulassung erfolgt vorbehaltlich Ihrer in der Bewerbung gemachten Angaben. Sollten Versagungsgründe aufgrund Ihrer Angaben, bzw. Unterlagen vorliegen oder die entsprechenden Nachweise nicht vollständig oder die Immatrikulation nicht innerhalb der o.a. Frist vorliegen, ist eine Immatrikulation nicht zustande gekommen und der Zulassungsbescheid wird gemäß xxxxx Hochschulzulassungsverordnung unwirksam. Erst mit Erhalt Ihrer Studienunterlagen wird diese Zulassung automatisch endgültig."

Danke im Voraus

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