Nachbarn – die besten Beiträge

Ist das notgeiles Verhalten?

Der neue Mitbewohner meines Nachbarn wirft mir ständig, wann ich zu Besuch bin, diesen anzüglichen Blick mit diesem Grinsen zu.

Seine Augen sind dabei halb geschlossen/ leicht schielend.

Er starrt mich während des Besuches die ganze Zeit an mit diesem Ausdruck sofern er sich nicht mit dem Nachbarn unterhält oder auf den Fernsehen schaut. Der einen Bewohnerin, die ebenfalls zu Besuch war, hat er ebenfalls die ganze Zeit diesen Blick zugeworfen.

Diesen Blick und dieses Grinsen hat er mir zugeworfen beim ersten Mal als er mich gesehen hat noch bevor er mit mir gesprochen hat.

Apropos Gespräche, jedes Mal wann ich versuche mit ihm zu reden und ins Gespräch zu kommen, scheint er nicht interessiert zu sein, egal bei welchem Thema.

Er antwortet kaum oder verzögert und auch bei egal was ich sage, er wirft mir weiterhin diesen Blick zu.

Aber mit dem Nachbarn wiederum scheint er sich ganz normal zu unterhalten und normale, längere Gespräche zu führen mit Gegenseitigkeit.

Bei mir zeigt er keinerlei Initiative bei Gesprächen und sobald der Nachbar geht scheint er auf Sex zu warten...so wie er mich anschaut...dreht sich zu mir, lehnt sich etwas näher...

Zuerst dachte ich er wäre einfach schüchtern und zurückhaltender bei neuen Bekanntschaften, aber sein Mangel an Initiative und Offenheit bei Gesprächen hat sich nicht gebessert im Verlaufe der Besuche.

Aber vielleicht ist er einfach nur jemand der gerne zuhört statt sich aktiv am Gespräch zu beteiligen... doch seine Blicke und sein Anstarren sprechen andere Worte.

Ich weiß es nicht wirklich.

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Sind Männer im Durchschnitt geiler als Frauen?

Es ist bei jedem Mann verschieden und nicht jeder Mann wird gleich geil wann er eine Frau sieht. Jedoch habe ich das Gefühl, dass viele Männer weniger zwischenmenschliche Ansprüche haben als Frauen.

Ich W19 hatte selbst insgesamt schon mit 4 Männern was und musste feststellen, dass es sich nur mit 2 stimmig anfühlte, weil einfach die Chemie bei diesen 2 besser passte.

Gefühle brauche ich für Sex nicht, allerdings sollte schon das Zwischenmenschliche stimmen, sonst habe ich das Gefühl, dass ich mir ein wenig zu Schade dafür bin.

Ich probiere halt einfach gerne, um zu sehen, ob es passt, aber laut meiner Erfahrungen werde ich in Zukunft mehr auf Chemie achten und wie wir im Gespräch miteinander klarkommen.

Bei vielen Männern ist es jedoch so, dass sie mehr Wert darauf legen, ob die Frau hübsch ist oder nicht und nicht wirklich drauf achten, ob die Chemie passt.

So ein wie "Ich bin mir zu Schade" - Gefühl ist glaub ich eher typische für Frauen.

Frauen sind einfach generell vorsichtiger, gefühlsvoller und interessierter an der Persönlichkeit und Gesprächsdynamik.

Auch bei dem Thema Geilsein kann ich nicht wirklich mitreden, obwohl ich mich für Sexualität sehr interessiere. Ich empfinde zwar Freude, wenn ich darüber spreche, schreibe oder mir dementsprechende Bilder anschaue, aber erregen tut es mich eher selten.

Ich habe auch ebenfalls kein Bedürfnis zur Selbstbefriedigung.

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Frage zu Wegerecht?

Wir haben vor kurzem ein Haus in Niedersachsen gekauft und haben ein Problem mit unseren Nachbarn.

Unsere gemeinsame Grundstücksgrenze verläuft entlang unserer Auffahrt. Die Nachbarn nutzen seit vielen Jahren einen Teil unserer Auffahrt, um mit dem Auto auf ihr Grundstück zu gelangen. Dabei fahren sie etwa 3 bis 4 Meter über unser Grundstück und passieren anschließend ein Tor in ihrem Zaun, das auf ihrem Grundstück steht.

Es ist weder in unserem Grundbuch ein Geh- oder Fahrtrecht eingetragen noch ist eine entsprechende Baulast eingetragen. Auch in den Kaufunterlagen haben wir keine Hinweise auf ein Wegerecht gefunden.

Inzwischen haben wir ein Gespräch mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks geführt. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein Dreifamilienhaus. Nach Aussage des Eigentümers gibt es dort nur zwei offizielle Stellplätze für Autos. Die Bewohner der dritten Wohnung nutzen deshalb die Zufahrt über unser Grundstück, um ihr Fahrzeug hinter dem Haus bzw. im Gartenbereich abzustellen.

Der Eigentümer vertritt die Auffassung, dass die Bewohner der dritten Wohnung unsere Auffahrt nutzen dürfen, weil ihnen sonst kein Stellplatz zur Verfügung stünde. Für uns stellt sich jedoch die Frage, ob das Fehlen eines Stellplatzes auf dem Nachbargrundstück überhaupt einen Anspruch begründen kann, dauerhaft mit Fahrzeugen über ein fremdes Grundstück zu fahren.

Soweit wir erkennen können, handelt es sich nicht um eine notwendige Zufahrt zum Wohnhaus selbst, sondern um die Möglichkeit, ein Fahrzeug auf dem hinteren Teil des Grundstücks abzustellen. Ob dieser Bereich überhaupt als regulärer Stellplatz genehmigt ist, wissen wir nicht.

Nun stellen sich für uns folgende Fragen:

  • Kann allein die langjährige Nutzung der Auffahrt ein dauerhaftes Recht begründen?
  • Könnte ein Wegerecht bestehen, obwohl wir bisher keine entsprechende Eintragung gefunden haben?
  • Kann das Fehlen ausreichender Stellplätze auf dem Nachbargrundstück einen Anspruch auf Nutzung eines fremden Grundstücks begründen?
  • Spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug lediglich im Gartenbereich bzw. hinter dem Haus abgestellt wird?
  • Dürfen wir die Nutzung unserer Auffahrt untersagen oder durch einen Zaun bzw. ein Tor verhindern, wenn tatsächlich kein Wegerecht besteht?

Wir möchten die Angelegenheit möglichst sachlich und ohne Streit klären und freuen uns über Einschätzungen oder Hinweise, welche Unterlagen wir noch prüfen sollten.

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