Mietrecht – die besten Beiträge

Wer muss spezielle Legionellenfilter bezahlen?

Guten Tag,

Vor 10 Monaten wurde in meinem Mietshaus eine beängstigend hohe Menge an Legionellen festgestellt.

Es gibt hierbei Verschiedene Stufen, die höchste bedeutet, man darf nicht mehr duschen, bei mir ist es eine Stufe davor.

Es würde dann zwar eine thermische Desinfektion durchgeführt, die allerdings nicht geholfen hat. Neben der Tatsache, dass die Arbeiter also lange heißes Wasser (vorerst auf meine Kosten) laufen lassen haben, haben sie behauptet, sie hätten die Filter der Wasserhähne ausgetauscht, festgestellt habe ich nun allerdings, dass sie gar keine Filter mehr eingebaut haben, also habe ich nicht nur die Gefahr der Legionellen, sondern auch noch alles andere ungefiltert abbekommen!

Nun scheint es so, als würde dieser Saftladen das einfach so stehen lassen.

Ich habe bereits Mietminderung und Rückzahlung gefordert, da ich vor dem Duschen das Wasser für 3-5 Minuten heiß laufen lassen muss.

Meine Ärztin meinte nun, es gäbe spezielle Legionellenfilter und als Asthmatikerin, mache ich mir wirklich Sorgen und würde mir diese gerne anschaffen, allerdings sind diese natürlich unglaublich teuer.

Meine Google Suche hat leider nichts ergeben, daher wäre nun meine Frage an Leute, die sich mit Mietsrecht auskennen oder so etwas selbst schon durch haben, ob man diese Filter auf den Vermieter umlegen kann, zumindest für die Dusche wäre es mir wichtig.

Bitte nur ernsthafte antworten und vielen Dank im voraus für Ihre Antworten

Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Kosten, Wasserschaden, Legionellen

Frage zu " Top Hausmanagement"?

Hallo,

Ich habe da ein Problem mit der neuen Hausverwaltung...

Als wir vor ca 1jahr hier in die Wohnung eingezogen sind, hatten wir noch eine andere Hausverwaltung.. (das ist jetzt aber nicht der punkt) Es gab 3 Schlüssel zum Einzug, zwei haben wir und einen hatte unsere Oma... Doch sie verstarb im April ganz plötzlich und unser Schlüsse von dem nur sie wusste wofür er ist, war nicht mehr aufzufinden..

Also schrieb ich der (neuen) Hausverwaltung "Top Management" , das uns ein Schlüssel verloren Gegenden ist... Es kam eine Email zurück mit den Worten "Mein beileid, ich würde ihnen den Schlüssel gerne ersetzen, bitte geben Sie mir die Schlüssel nummer" (mehr nicht das war alles) Ich dachte er wäre so kulant und würde den Schlüssel einfach so ohne weiteres ersetzen.. Also gab ich ihm die schlüssel nummer..(jetzt weiß ich wie dumm es war nicht noch einmal genauer nachzufragen)

Ich bekam eine Rechnung von knapp 100€

Woraufhin ich eine weitere Email schrieb, das sie vorher nichts davon gesagt hätten das ich etwas bezahlen müsse und wie viel...Ich bot aber an die Rechnung in innerhalb von 4 Monaten zu bezahlen da es mit nicht anders möglich ist.. Darauf hin bekam ich eine sehr naja für mein Geschmack patzige Antwort Email.. In der stand " Man habe ausführlich genug darüber gesprochen, wie der Schlüssel verloren ging und das man mir schon die günstige Variante besprochen hätte und das man auch über den Preis gesprochen hätte.. Dass sie aus diesem Grund keine Raten Zahlung eingehen und ich am besten noch gestern die Rechnung bezahlen solle , desweiteren soll ich sofort einen Termin machen um den Schlüssel abzuholen holen sonst würde man mit Fahrtkosten und arbeits Zeit in Rechnung stellen... Ich habe weder Auto, noch Fahrrad um sofort 12km weit zu kommen...

Es wurde niemals mit mir über Kosten oder so gesprochen, es gab nur diesen einen Email Kontakt von der Hausverwaltung wo es um das beileid ging und die Schlüssel nummer..

Ich habe jetzt einen Wiederspruch eingelegt, hoffe das sie es diesmal aktzeptieren.. Ich weis sonst nicht was ich machen soll..

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Hausverwaltung, Streit

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Ferienhausvermietung, wie schnell muss eine Räumungsklage eingereicht werden?

Ein befristetes Mietverhältnis ist nur möglich, wenn man eine Ferienwohnung vermietet und dabei ist gesetzlich erlaubt "für vorübergehenden Gebrauch" bis max. 6 Monate zu vermieten. Das habe ich gemacht und 6 Familien sind innerhalb von 1 Monat bis max. 5,5 Monate ausgezogen. Die meisten hatten einen Stellenwechsel von einer fernen Gegend in die Schweiz und mein Ferienhaus steht in Deutschland sehr Nahe an der CH-Grenze. Jetzt wohnt eine Familie in meinem Ferienhaus, die eindeutig geschrieben hat, sie suchen etwas zur Überbrückung, sie hatten dringenden Wohnbedarf, sie benötigten innerhalb von 3 Wochen eine Unterkunft. Ich habe in 7 Jahren ca. 700 Absagen geschrieben, weil es aus rechtlichen Gründen kein vorübergehender Gebrauch gewesen wäre.

Die jetzigen Mieter habe ich aufgefordert ein konkretes Auszugsdatum bekannt zu geben bis zum....das Datum habe ich 3 Wochen vor Ablauf des Vertrages angesetzt. Wahrscheinlich werden sie nichts mehr bezahlen, sie sind schon mit einer Monatsmiete im Rückstand. (2 fehlende Monatsmieten würde eine fristlose Kündigung erlauben).

Mein Problem ist das deutsche Gesetz, es gibt ein Gerichtsurteil wo ein Mieter in einer Ferienwohnung 7 Monate wohnte und dann automatisch ein unbeschränktes Mietverhältnis wurde.

Was ist wenn die Mieter das Haus nicht zurückgeben, wenn der Vertrag abgelaufen ist? Die Mieter haben keinen Mieterschutz, wenn nur vorübergehend vermietet wird.

Eine Räumungsvereinbarung bis zu einem Datum mit den Mietern getraue ich nicht zu machen, das ist eine Gefahr, dass ein unbeschränktes Mietverhältnis zu Stande kommt, ich will vermieden, dass die Mieter Härtefall geltend machen können. Wie lange habe ich Zeit für die Räumungsklage? Die Mieter haben mit der Möglichkeit mein Ferienhaus zu nutzen bereits einen Aufschub von 6 Monaten eine Wohnung zu finden erhalten. Die Mieter müssen in eine andere Ferienwohnung, wenn sie keine Wohnung finden, das habe ich den Mietern mitgeteilt. Ich habe das Gefühl sie lassen es darauf ankommen eine Räumungsklage zu erhalten. Eigenbedarfskündigung könnte ich keine machen, es gibt zu viele Urteile, wo Eigenbedarfskündigungen als Zweitwohnung abgeschmettert wurden. Deutschland hat schwierige Gesetze

Kündigung, Mietrecht, Immobilien

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