Hallo,
ich habe vor ein paar Monaten eine Klage gegen meinen Vermieter eingereicht, in dem ich ihn dazu auffordere, die (defekte) Badezimmerheizung zu reparieren, weil er ganz lange nichts gemacht hat trotz Aufforderungen, sowie folgendes: "II.
Festzustellen, dass die monatliche Bruttomiete in Höhe von derzeit ***,00 Euro (inkl. Betriebskosten und Heizkosten) wegen der seit Mietbeginn am **.**.2024 anhaltenden Funktionsunfähigkeit der Badezimmerheizung ab dem 08.12.2024, hilfsweise ab einem früheren, vom Gericht zu bestimmenden Zeitpunkt, bis zur vollständigen Mängelbeseitigung in Höhe von 20 %, hilfsweise in einem vom Gericht gemäß § 287 ZPO zu bestimmenden Umfang, gemindert ist."
Ich bin kein Jurist und habe die Klage nach meinem besten Können geschrieben. Da ich zusätzlich einen Antrag auf PKH gestellt habe, ist die Klage noch nicht anhängig.
Die Klageschrift habe ich am 15.04.2025 beim Amtsgericht eingereicht, am 23.04.2025 hat mein Vermieter die Heizung repariert (die haben einfach das Rohr im Keller aufgedreht, ohne mich zu benachrichtigen). Ich habe das dem Amtsgericht gemeldet und den Antrag auf Reparatur zurückgezogen. Jetzt schreibt mein Vermieter in einer Stellungnahme zu meinem Antrag auf PKH an das Gericht, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, weil ich ja eine Leistungsklage einreichen müsste und keine Feststellungsklage.
Ich frage mich aber, ob das stimmt, weil die Höhe der Mietminderung sowie die Dauer ja noch fraglich ist und ich das erstmal gerne klären möchte bevor ich meinen Vermieter auf Zahlung verklage. Hat mein Vermieter Recht oder was soll ich jetzt machen? Ich weiß, dass das ein recht kompliziertes Thema ist, aber ich würde mich wirklich sehr über eine fachkundige Meinung freuen!