Hallo,
ich habe eine leichte Hausstaubmilben Allergie. Die selten auftritt und sich ausschließlich durch ein leichtes Jucken im Rachen äußert, dass mich nicht einschränkt. Sie tritt wenn überhaupt nur abends im Bett auf und kann mit Cetirizin beendet werden.
Ich bin körperlich top Fit, betreibe Sport und habe in keinem Bereich Beschwerden.
Auf der Seite der BPol steht, dass Allergien mit notwendiger Dauermedikation ein Ausschlusskriterium sind. Ich sehe das in meinem Fall, aber eher als Bedarfsmedikation, wie bei Kopfschmerztableten.
Wie sieht das in meinem Fall aus, ist meine Allergie ein ausreichender Grund für eine Untauglichkeit?
Habt ihr bereits Erfahrungen mit Allergien und der Polizei?
Ich war auch schon bei der Bundeswehr, da gab es keinen Probleme mit der Allergie.
Danke im Voraus :)