Ich wurde vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit für unter 3 Stunden voraussichtlich bis zu 6 Monaten leistungsfähig geschrieben, bleibe damit beim Jobcenter und erhalte weiterhin Bürgergeld. Dazu habe ich allerdins zwei Fragen, vielleicht kennt sich jemand aus und kann sie vorab etwas beantworten.
Ich hatte kürzlich bereits eine telefonische Auswertung des Gutachtens mit meinem Fallmanager. Dieser möchte mich allerdings nächsten Monat nochmal persönlich sprechen. Der postalischen Einladung ist auch einer Rechtsfolgenbelehrung angehangen. Ist dieser Termin und diese Belehrung überhaupt rechtens, denn vermittelbar bin ich ja vorerst nicht. Muss ich dem Termin dennoch folge leisten, um keine Sanktion zu bekommen?
Mein Plan war es eigentlich, eine einjährige berufsvorbereitende Maßnahme bei einem Bildungsträger anzutreten, welche auch außerbetriebliche Ausbildungen anbietet. Mit der BVB wollte ich mich im geschützten Rahmen wieder belasten, einen Tagesrhythmus bekommen und ins Arbeiten reinzufinden, mich zu beweisen, um nächstes Jahr dort dann eine Ausbildung zu absolvieren. Wäre das auch jetzt mit diesem Gutachten möglich, wenn ich klar artikuliere, dass ich mir diese Vollzeitmaßnahme zutraue und mich das gesundheitlich unterstützen würde? Könnte ich sonst auch erstmal einen Minijob antreten?