Darf ich biwakieren oberhalb der Baumgrenze in Tirol?
Ich möchte gerne Im Oktober eine Mehrtägige Wandertour im Hochalpinen Bereich durchführen und dabei unter freiem Himmel schlafen, finde aber die Rechtslage nicht ganz leicht eindeutig. Somit stelle ich mir die Frage ob man das darf?
Vielen Dank für die Hilfe