Ich Habe mit 17 Einen Einbruch Diebstahl gemacht und somit eine Bewährung von 3 Jahren auf 6 Monate Haft Bekommen (Jugendstrafe) diese Tat habe ich unter hohem Alkoholeinfluss begangen und wurde somit als unzurechnungsfähig empfunden aufgrund meiner Schuld habe ich die Bewährung vergeigt und musste somit 6 Monate in Haft meine Frage ist jetzt..kann ich mit dieser Vergangenheit noch zum Bund oder eher nicht? Ich bin jetzt 21 Jahre alt habe ein Geregeltes Leben und habe ebenfalls keine weiteren Straftaten oder sonstiges begangen
(Bitte Ernsthafte antworten und Kein Hass)