Anwalt A:
Du hast vor 3 Jahren 5 anonyme Emails Konten erstellt, um zu beleidigen.
Heute kann man dich verurteilen, wenn irgendjemand anonyme Beleidigung bekommt, wenn er mit dir in Konflikt steht.
Hieraus ergibt sich einerseits, dass das Versenden von beleidigenden E-Mails nicht fremd ist. Zum anderen ergibt sich hieraus, dass auch das Versenden von E-Mails unter der Verwendung von vielen, verschiedenen E-Mail-Accounts nicht fremd ist. Dieser gemeinsame modus operandi ist ein durchaus erhebliches Indiz. Denn auch hierdurch wird der mögliche Täterkreis weiter eingegrenzt, und ist ein nahezu individuelles Merkmal zu Ihren Lasten.
Anwalt B:
Nein. Das ist nicht hinreichend charakteristisch ist. Das pauschale Nutzen vieler E-Mail-Accounts plus beleidigender Inhalte ist im Netz banal, nicht „nahezu individuell“.
Ohne konkrete, seltene Merkmalskombination (z. B. dieselben ungewöhnlichen Header-Artefakte, identische Tippfehlersequenzen, Sprachstill, exakte Zeit-/Orts-Korrelationen mit einem Gerät) fehlt die Engführung.