Wäre die Frau, die den Hund verletzt hat, in Deutschland schuldig?
https://youtube.com/shorts/iT-78nRTD6g?si=gZZMcET5nPP9rc72
Übersetzung: Wenn du das Gesetz auf diese Tatsachen dieses Sachverhaltes anwedest: Dieser Hund ist ein kleiner Hund und die Postbotin besitzte die Möglichkeit den Rucksack als Barriere zu verwenden, was bedeutet, dass sie keine Notwendigkeit hätte den Stein zu werfen, um zu verhindern, dass der Hund sie aufhört zu stören. Das ist jedoch egal, denn der Besitzer ist verantwortlich dafür, dass er sicherstellt, dass seine Tiere unter seine Kontrolle stehen und, wenn ein Hund eine andere Person bedroht, selbst, wenn es ein kleiner Hund ist, hat die Person das Recht sich selbst zu verteidigen, was dementsprechend diese Postbotin nicht haftbar macht. (Hoffentlich habe ich keine Übersetzungsfehler gemacht)
Bei zwei Wörtern war ich mir in der Übersetzung unsicher: „Buffer“ habe ich als „Barriere“ übersetzt und „Liable“ habe ich mit „haftbar“ übersetzt.