Verbrennungsluftversorgung nach TRGI 2018 - brauche ich Außenluftdurchlasselemente?
Und zwar hat mein Schornsteinfeger die Ermittlung der Verbrennungsluftversorgung nach TRGI 2018 mit dem "Haustyp 3" berechnet, was bedeutet, dass das Mehrfamilienhaus vor 2002 gebaut wurde (was stimmt, es wurde um 1960 gebaut) aber "wesentlich verändert".
Im Internet steht dazu:
"Eine wesentliche Änderung der Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle liegt z. B. vor, wenn - in einer Nutzungseinheit mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht wurde"
Die Fenster wurde allerdings das letzte mal vor circa 25 Jahren ausgetauscht, zählt das dann wirklich?