Darf ich Kellerräume/Spitzboden die als Nutzfläche ausgewiesen sind als Abstellraum vermieten?

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und suche Rat da ich im Internet nichts genaues gefunden habe. Wir haben ein Haus in dem wir im OG leben. Im EG leben unsere Mieter. Der Keller darf nicht zu Wohnzwecken/Aufenthaltsräume vermietet werden und bei beispielsweise einem Verkauf des Hauses auch nicht als Wohnfläche ausgewiesen sein.

Die Kellerräume sind Nutzräume "Nutzfläche". Darf man diese auch vermieten also als Lagerstätte oder Abstellraum? Ist generell eine Vermietung erlaubt? NICHT zu Wohnzwecken sondern als Stauraum/Abstellraum. Beispielsweise pro 15m2 Raum 40 Euro im Monat an den Mieter im EG für seine Reifen,Rasenmäher und co.

Wenn ja, ist sowas auch in einem großen Spitzboden möglich? Das man diese als Nutzfläche und NUR als Nutzfläche vermietet? Was wir natürlich nicht machen da man ja in den Spitzboden nur über unsere DG Wohnung reinkommt. Aber nur der Wissensdursthalber wenn wir beispielsweise im EG wohnen würden und die Mieter im DG mit dem Spitzboden. Ist der Spitzboden gleichzusetzen mit dem Keller?

Auf den Punkt gebracht: Keller und Spitzboden NUR zur reinen Nutzfläche Vermietung erlaubt JA/ oder NEIN

Für Antworten danke ich jedem schonmal im vorraus!

Recht, Anwalt, Mietvertrag, Architekt, Bauamt, Hausverkauf, Makler, Wohnflächenberechnung, Nutzfläche, Wirtschaft und Finanzen
Eigentümerwechsel durch Hausverkauf. Mieter Zahlt zwischen Besitzübergabe und Grundbucheintrag keine Miete.?

Ich habe mein Haus verkauft (Notarvertrag Anfang Februar) und die Besitzübergabe für das Vertragsobjekt erfolgte bereits zum 01.01.2018 (Steht auch so im Notarvertrag). Weiter steht im Notarvertrag einen Paragraph zu dem Mietverhältnis:

-------------------------

Vermietung, Verpachtung

1. Am Vertragsobjekt besteht ein Mietverhältnis.

Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis, deren Inhalt ihm bekannt ist. Im Innenverhältnis tritt der Käufer mit Besitzübergabe in das Mietverhältnis ein.

Der Verkäufer erklärt:

- Mit den Mieter bestehen keine weiteren Vereinbarungen als die dem Käufer

bereits vorgelegten und ihm bei Besitzübergabe im Original zu übergebenden

Mietverträge.

- Derzeit bestehen keine Mietrückstände. Kein Mieter macht eine Mietminderung

oder einen Mieteinbehalt geltend.

- Mietstreitigkeiten werden derzeit weder außergerichtlich noch gerichtlich geführt.

-------------------------

Der Grundbucheintrag wird im April erfolgen fertiggestellt. Der Mieter hat nun seit Februar weder an den neuen Besitzer (Besitzübergabe wurde dem Mieter im Februar Mitgeteilt) noch an den Alten Vermieter Miete Bezahlt.

Fragen:

Muss der alte Vermieter(Verkäufer) gegenüber dem neuen Besitzer(Käufer) für nicht gezahlte Mietzahlungen des Mieters in der überganszeit (von der Besitzübergabe bis zum Grundbucheintrag) einstehen (wie ein Bürge)?

Also muss der alte Vermieter(Verkäufer) dem neunen neuen Besitzer(Käufer) die ausstehenden Mieten zahlen (von der Besitzübergabe bis zum Grundbucheintrag) und diese dann von dem Mieter auf dem Rechtsweg einfordern.

Oder muss der neue Vermieter(Käufer) nach der Grundbucheintragung die ausstehende Miete vom Mieter fordern?

PS.: gezahlte Miete vom Mieter wird selbstverständlich an den Neuen Besitzer weitergeleitet. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung waren keine Rückstände des Mieters zu verzeichnen.

Mir ist diese Sache unklar. Vielleicht kann mir wer helfen wie die Rechtslage dazu aussieht.

Recht, Hausverkauf, Eigentümerwechsel, Wirtschaft und Finanzen
Hausüberschreibung rückgängig machen von meiner omi?

Hi Leute,

Gleich vorweg bitte nichts beleidigendes oder so ohne das ihr Sachen die ihr nicht verstanden habt gefragt habt.

Nun zum Problem bei dem ich sehr hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Oma ist 88 Jahre alt und besitzt ein Einfamilienhaus in einem dorf für das sie ihr Leben lang geackert hat da ihr Mann (mein opa) sehr früh gestorben ist bei einem Unfall. Mit über 50 hat meine Oma das erste mal das Meer überhaupt gesehen . Sie hat uns 2 Kinder miz liebe und Sorgfalt großgezogen und ist ein herzensguter Mensch. Und noch voll bei Verstand .

Nun weiter

Mein Vater hat sich vor 10 Jahren eine neue frau gesucht nach dem er meine Mutter 3 Jahre mit ihr betrogen hatte . Dann "durfte" sie in mein Kinderzimmer ziehen, weswegen ich extra ausgezogen bin mit 17. Denn ihr Haus und vor allem die Oma wollte sie nicht alleine lassen denn mein Vater kümmert sich weder um meine Oma (seine mama) noch um die Tiere geschweigedenn ums Haus ausser mal das Tor streichen . Meine Mama kocht mit ihr seit Jahren , frühstückt mit ihr seit Jahren und geht für sie einkaufen seit es nicht mehr so leicht für sie ist, fährt sie zu allen Arzt Terminen und ist ihr wie eine Tochter (sagt sie selber immer)

Nun will er das meine Mutter auszieht, (klar im ersten Moment ist es seine mama und sein Haus da meine Oma ihm es leider schon überschrieben hat )

Meine Oma sagt sie darf garnicht daran denken wenn meine mama nicht mehr da ist, da mein vater nur 2 bis 3 Nächte in der Woche zuhause ist . Und er weder mit ihr frühstückt noch sonst irgendwas macht ausser es ist zwingend notwendig .

Jetzt sagt er , er will das Haus verkaufen wenn meine Oma nicht mehr ist (das hat er auch ihr gesagt) . Sie sagt immer wieder wenn sie das gewusst hätte, hätte sie es ihm niemals überschrieben sondern lieber uns kindern oder meiner Mama . Weil sie nicht will das es verkauft wird sondern in der Familie bleibt.

Gibt es Möglichkeiten ? Es rückgängig zu machen ?

Mein Vater will 550000 € von mir . Hat aber weder Heizung noch Fenster noch irgendwas an dem Haus gemacht, Balkon verrottet allmählich sie. Das muss alles noch gemacht werden . Meine Oma hat lebenslanges wohnrecht . Meine Mutter auch falls meinem papa was passiert soviel wir wissen. Das soll sie auch mir geht es eher darum das meine mama dann oben wohnen kann und meine oma unten . Sprich wir zahlen nur ab und sie wohnen drin damit sie ein zuhause haben und nicht ihr geliebtes heim mit Tieren aufgeben müssen. Jetzt zum 2. Problem . 550000 sind extrem viel weil wir erst 26 und mein Mann 30 jahre alt sind . Wenn uns die Oma wenigstens meiner Mama oder uns einen kleinen Teil überschreiben könnte und beide trotzdem lebenslanges wohl recht darin behalten könnten wäre die Summe evenuell weniger und wir können uns das leisten mit doppelbelastung von unserer Miete von unserer Wohnung ... Ich hoffe es war relativ verständlich ist ...

Wisst ihr einen Rat ?:/

Haus, Familie, Erbe, Hausverkauf, Übertragung
Maklercourtage fällig wenn Verkäufer dem Makler den Auftrag entzieht?

Hallo zusammen, bei Immobilienscout wurde gestern ein Haus zum Verkauf von einem Makler eingestellt, woraufhin ich beim Makler das Expose mit Grundrissen abgefordert und erhalten habe. Hierbei musste ich wie üblich auf mein Widerrufsrecht verzichten. Laut Makler kann zur Zeit noch kein Besichtigungstermin durchgeführt werden, da sich der Verkäufer grundsätzlich noch zu einer Terminaussage äußern müsste, ich solle mich noch etwas gedulden. Nun stellt sich das Ganze aber so dar, dass der Makler vermutlich auf Anweisung des Verkäufers die Anzeige bei Immobilienscout nach nur einem Tag wieder gelöscht hat und zwar bei Immobilienscout und auf seiner eigenen Homepage. Seit kurzem hat stattdessen der Eigentümer sein Objekt selbst bei Immobilienscout eingestellt, ich gehe davon aus, dass sich Makler und Verkäufer überworfen haben. Hat nun der Makler, der anscheinend nicht mehr in der Lage ist einen Besichtigungstermin anzubieten, da er vom Verkäufer keinen Auftrag mehr hat, trotzdem einen Provisionsanspruch ? Die einzige Leistung die erbracht wurde, war das Versenden eines Exposees, jede weitere Kontaktmöglichkeit besteht nun nur noch direkt zum Eigentümer, um z.B. eine Besichtigung durchzuführen. Ich möchte nicht in eine Falle tappen und später noch eine Provision zahlen müssen. Dass das üblich ist, wenn der Makler tatsächlich das Kaufgeschäft angebahnt hat und dieses ohne ihn nicht zustande kommen würde, ist klar, in diesem Fall gibt es aber anscheinend keine Möglichkeit die Maklerdienstleistung überhaupt weiter bis zur Anbahnung der tatsächlichen Kaufentscheidung in Anspruch zu nehmen. Wäre dankbar für zahlreiches und fundiertes Wissen. Danke und Gruß TR

Geld, Immobilien, Hauskauf, Hausverkauf, Makler

Meistgelesene Fragen zum Thema Hausverkauf