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Mieter halten sich nicht an Regeln?

Guten Abend,

Ich wohne in meinem ehemaligen Elternhaus mit meiner Partnerin. Da dieses Haus relativ groß ist, mit ca. 7 Zimmern haben wir beschlossen einige Zimmer über booking zu vermieten um noch nebenher etwas zu verdienen. Wir beide haben für uns ein Wohnzimmer und Schlafzimmer. Das Bad und Küche sowie der Flur wird gemeinsam genutzt mit den anderen Mitbewohnern. Es ist praktisch wie eine WG.

Es klappt eigentlich ganz gut und zurzeit wohnen dort ein weiteres Paar sowie ein Paar mit 2 Kindern., seit ca. 4 Jahren.

Da das Haus schon etwas älter ist bitte ich die anderen Mieter abends etwas leiser zu sein, insbesondere beim Fernsehen, da alles etwas hellhörig ist.

Da es in der Küche beim Herd keine Abzugshaube gibt (auch kein Anschluss vorhanden) bitte ich die Mieter wenn sie etwas braten wo Dampf entsteht das Fenster zu öffnen bzw. die Küche durchzulüften, was oft auf wenig verständnis stoßt.

Es wird Waschmaschine und Trockner gemeinsam genutzt, sowie jeder hat noch ein eigenes Kellerabteil.

Einer der Mieter arbeitet als Maler und muss oft seine Arbeitskleidung waschen. Es passiert daher oft das beim nächsten Waschgang noch Schmutz von der vorherigen Wäsche des Malers ist, da diese Kleidung eben voller Farbe usw. ist. Ich habe ihn gebeten diese Kleidung eben in der Reinigung zu waschen, da diese Waschmaschine eben nicht für solche Reinigungen ausgelegt ist.

Es passiert oft das die anderen unser Geschirr benutzen oder aus versehen etwas von unseren Lebensmitteln nehmen. Ich habe den Leuten erklärt, das im Kühlschrank jede Partei sein eigenes Fach hat was auch relativ gut geklappt hat. Meine Freundin meint das würde sie nicht stören wenn jemand anderes unser Geschirr benutzt, denn schließlich wird immer aufgeräumt und geputzt.

Wir haben einen Putzplan und auch das klappt wurderbar.

Bin ich in den genannten Punkten etwas streng?

Ich habe eben booking gewählt, da es so leichter ist nicht auf Mietnomaden reinzufallen.

Grüße

Haus, Kündigung, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, WG, Wohngemeinschaft

Kann man ein Angebot zu einem Pachtvertrag mit Vorbehalt annehmen?

Angenommen, die Gemeinde B, vertreten durch Bürgermeister C, möchte die seit 1990 durch das SchuldRAnpG auf die Gemeinde übergegangene Flurstücke nun eigens verwalten lassen.
Nun steht Privatier A als Vermieter von Räumlichkeiten in einem Grundstück vor folgenden Entscheidungsmöglichkeiten:
a) A nimmt das Angebot an und stellt einen neuen Pachtvertrag mit der Stadt
b) A nimmt das Angebot nicht an und räumt das Grundstück von seinen Sachen, die Stadt wird dieses weiter verwalten.
c) A nimmt das Angebot nicht an, nimmt allerdings die Option, dass er sich mit seinen Nachbarn zusammentuen muss (da auf dem gleichen Flurstück eingetragen), welche vor der gleichen Frage stehen und sich laut der Stadt zu einer Art "Verpächtergemeinschaft" zusammenschließen dürfen.

Nun ist A an sich für Option c), da diese die wenigsten Kosten für Ihn bietet, sich aber in der Gemeinschaft mehr Optionen öffnen als in Option b). Einer seiner Nachbarn ist sich nun allerdings nicht sicher, ob das mit der Gemeinschaft was wird, die Frist zur Zusage endet Ende August 2025, der Pachtvertrag läuft Ende 2025 aus, nun stellt sich mir die Frage, ob A dem neuen Pachtvertrag der Stadt mit Vorbehalt zustimmen kann, sodass er eventuell mit seinen Nachbarn noch etwas Zeit hat um eine Gemeinschaft zu gründen?

Und wie sieht so eine Gemeinschaft eigentlich aus? Ist das ein Verein? Muss der eingetragen sein?

Haus, Gesetz, Immobilien, Justiz, Notar, Strafrecht, Zivilrecht

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