Ich stelle mir ernsthaft die Frage: Wenn ein Mieter seine Wohnung nicht nur zum Wohnen nutzt, sondern darin regelmäßig im Homeoffice arbeitet – sollte ich als Vermieter dann nicht einen Anteil seines Gehalts erhalten?
Denn machen wir uns nichts vor: Immer mehr Mieter verwandeln ihre Wohnzimmer in Büros, ihre Küchen in Coworking-Spaces und ihre Schlafzimmer in Konferenzzentren – und kassieren dafür jeden Monat ihr volles Gehalt. Sie sparen sich den Arbeitsweg, die Kantine, das teure Business-Outfit – und wer stellt ihnen die Räumlichkeiten zur Verfügung? Ich.
Ohne meine Wohnung, kein Laptopplatz. Ohne mein Internetanschlussangebot, keine Zoom-Konferenz. Ohne meine Zentralheizung, kein Wohlfühlklima für die nächste „hybride Teamrunde“. Und während ich zusehe, wie sie in meinem Eigentum ihr Gehalt erwirtschaften, darf ich mich mit der üblichen Miete begnügen?
Das ist wirtschaftlich gesehen eine Teil-Kommerzialisierung der Mietfläche – und damit ganz klar mehr als nur Wohnen.
Wenn ein Mieter sein Wohnzimmer als Büro nutzt und damit Einkommen generiert, dann ist es doch nur gerecht, dass der Eigentümer – also ich – angemessen an diesen Gehaltsanteilen beteiligt wird. Schließlich wäre ohne mein Mietobjekt gar keine Arbeitsleistung möglich gewesen.
Ich schlage daher vor: 10 % Gehaltsbeteiligung für Homeoffice-Tätige.
Nennen wir es: Homeoffice-Nutzungsentgelt. Gilt selbstverständlich nur für Tage mit produktivem Output.
Was meint ihr? Darf man als Mieter einfach so mein Eigentum zur Einnahmequelle machen – ohne dass ich etwas davon habe?