Hallo zusammen,
ich habe von meinem Schornsteinfeger eine Rechnung erhalten, in der mehrere Zuschläge für zusätzliche Arbeitsgänge (jeweils 17,50 €) und Wegepauschalen (jeweils 14,35 €) berechnet wurden – und das für Termine, an denen überhaupt keine Arbeiten durchgeführt wurden, da ich nicht zu Hause war und der Schornsteinfeger keinen Zugang hatte. Die Wegepauschalen sind nicht das Problem, die kann er abrechnen, aber nicht die Arbeitsgänge!
Er beruft sich darauf, dass er mich telefonisch über die Berechnung informiert habe und ich es „akzeptiert“ hätte. Außerdem behauptet er, die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sei nicht mehr gültig, da wir uns „im freien Markt“ befinden.
Soweit ich weiß, ist § 5 der Anlage 3 zur KÜO aber immer noch gültig und erlaubt solche Zuschläge nur, wenn die Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden.
Frage:
➡️ Darf der Schornsteinfeger diese Zuschläge abrechnen, obwohl nichts gemacht wurde?
➡️ Wer ist für die Prüfung einer solchen Rechnung zuständig – Ordnungsamt oder Innung?
➡️ Hat jemand so etwas auch schon erlebt?
Ich freue mich über Erfahrungen oder Tipps!