Gutachten auf GE von einer Grundschule zu welchem Anwalt kann ich gehen?

Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen ich war mit meiner Tochter beim sozialpädiatrisches Zentrum d(SPZ) und die sagen meine Tochter braucht einen Antrag auf Lehenbehinderung und Motorische Entwicklung. Obwohl wir mit dem Arzt vom SPZ als Eltern mit der Schule gesprochen haben und der Arzt vom SPZ eines der schwersten ADS Erkrankungen meiner Tochter Diagnostiziert hat und die Grundschule meine Tochter leider so wenig gefordert hat das ihr IQ um 10 Prozent geschrumpft ist seit sie auf der Schule ist sagt der Arzt die Schule kennt sich mit solchen Kindern nicht aus zu dem stehen in dem Gutachten auch noch Diagnosen von der Chronisch Kranken Schwester die nicht auf diese Schule geht und es steht drin das (wir Eltern sind geschieden) das der Vater die Kinder unregelmäßig sieht was nicht stimmt! Er sieht sie alle 14 Tage und in den Ferien so wie es uns passt der Arzt vom SPZ hat gesagt wir sollen einen Anwalt einschalten das tun wir auch wir haben bald zusammen einen Termin beim Anwalt für Familienrecht aber wir sind uns unsicher ob er sich in Schulische Belange sehr gut auskennt.

Meine Tochter kann sehr gut Lernen mit Lehrmaterialien die nicht von der Schule kommen sobald es um die Schule geht macht sie sehr schnell zu die in der Schule haben meiner Ansicht nach auch mehre Fehler gemacht aber alles was ich als Mutter angesprochen habe war falsch und jetzt schreiben die im Gutachten ich hätte keine Ergotherapie gesucht obwohl sie sagten meine Tochter bräuchte das nicht genauso wie die Lehrer sagten sie hätte kein ADS und sie bräuchte keine Medikamente dafür jetzt schreiben die im Gutachten seit dem ich den Arzt vom SPZ mit im Boot habe das sie das schon eher angesprochen hätten aber ich dem nicht nachgekommen sei. Und das die Diagnose ADS vom Facharzt und Fachpsychologen (die im SPZ zusammen Arbeiten) fraglich wäre usw.

So weit ich mich im Netz belesen habe wird Geistige Behinderung erst ab einen IQ von 50 Diagnostiziert.Bun mir aber nicht sicher. Ich weiß das unsere Tochter sehr viel Hilfe brauchen wird um alles auf zuholen aber das ist möglich mit der richtigen Förderung und den richtigen Rahmen Bedingungen auf der richtigen Schule. Jedoch kann sie nicht auf die richtige Schule gehen wenn sie einen Föderstatus GE also Geistige Behinderung hat.

Die Schule wollte sie letztes Jahr schon auf GE haben und dafür nicht mal in der ersten Klasse sitzen lassen erst als die Landesschulbehörde dies ablehnte haben mich die Lehrer wieder unter Druck gesetzt sie von der zweiten Klasse wieder in die erste zurück zu schulen ich wollte dies nicht weil es mitten im Jahr und ich vorher schon fragte ob sie nicht sitzen bleiben kann.

Aber für die Schule bin ich eh an alles Schuld, laut dem Arzt macht die Schule Nebenschauplätze weil sie weiß daß sie vieles bei meiner Tochter verbockt haben.

Es geht erstmal nur darum den Förderstatus LB, und KB, oder FM zu erreichen. Hatte schon mal jemand solche Probleme in Niedersachsen und oder kennt sich mit den Gesetzen aus und weiß was wir tun können? Und ob wir an der richtigen Adresse beim Anwalt sind. Das Problem ist nämlich auch das es im Internet Rechtsanwälte für Schulrecht gibt ruft man aber an ist es nur ein Anwalt für Familienrecht Recht.

Ich Danke für jede Antwort die mir weiterhelfen könnte die Schule hat schon so viel Kaputt gemacht und ich hab Angst das sie die Zukunft meiner Tochter ganz verbaut.

LG

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Darf man seine Arbeitgeberin in diesem Falle beim Träger melden bzw sich beschweren?

Ich arbeite an einer Grundschule als Schulkindbetreuerin und da gibt es jeweils zwei Fälle von Kindern, die mit Kindeswohlgefährdung (in der Familie) in Berührung kamen. Wir hatten schon im Januar vor, in Bezug auf Kind 1, ein Elterngespräch zu führen. Bis heute bekommt die Leitung es nicht auf die Reihe, mit einem Dolmetscher zu schreiben (die Eltern sprechen nämlich kein Deutsch) bzw einen Termin auszumachen. Abgeben an mich tut sie es auch nicht gerne, hab es ihr schon vorgeschlagen. Immer wieder wenn ich sie frage, vertröstet sie mich immer und meint das sie es heute noch tun wird. Aber dann tut sie es nie. Dann vor mehr als einem Monat hat Kind 2 mir anvertraut, das es von den Eltern geschlagen wird. Anfangs kam die Leitung schnell in die Pötte (Jugendamt wurde sogar eingeschaltet), seit ein paar Wochen wieder das Selbe, wie bei Kind 1.. Das Jugendamt bat mich und die Leitung eine Mitteilung ans Jugendamt zu schreiben, damit sie (also das JA) den Fall übernehmen. Die Leitung vertröstet mich seitdem wieder, das sie keine Zeit hat gerade. Als ich ihr vorgeschlagen habe das es auch Anfang der kommenden Woche geht, war sie nicht sehr begeistert, meinte aber das sie gleich mal einen Termin ausmachen kann mit mir. Das tat sie aber dann auch nicht. Ich habe langsam das Gefühl, das sie die zwei Fälle nicht sehr priorisiert und es frustriert mich ehrlich gesagt, zumal es unsere Pflicht ist, in solchen Fällen aktiv zu werden. Dazu kommt, das sie mal ganz nervös wurde mir davon zu erzählen, das sie ein Elterngespräch mit Eltern geführt hat (ich wusste um was es da ging und es war kein Kindeswohlgefährdungsthema) und das innerhalb von 3 Tagen in die Wege geleitet wurde, aber bei einem Kindeswohlgefährdungsgespräch braucht sie ewig lange, um sich "Zeit einzuräumen".

Jetzt meine Frage: "dürfte ich mich beim Träger über ihr Verhalten diesbezüglich beschweren?" Oder wie könnte ich sonst noch vorgehen? Sie kennt bereits meine Wahrnehmung ihr gegenüber, sie sagt dann zwar immer das es ihr auch wichtig ist, aber es ist so als würde sie A sagen und B tun 🤷‍♀️.

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