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Mangelbeseitigung (Gewährleistung) umwälzen auf Dritte?

Ich habe ein Auto von einem Händler gekauft. Dieses Auto hat nach wenigen Monaten einen Getriebeschaden bekommen, weshalb ich mein Anspruch beim Händler im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht habe. Nach langem hin und her hat er den Schaden auf seine Kosten beheben lassen. Dafür hat er das Auto seine Partnerwerkstatt gegeben, welche die Demontage sowie spätere Montage übernommen hat und diese Partnerwerkstatt hat auf Wunsch des Händlers eine im Ausland sitzende Instandsetzungsfirma das Getriebe zur Reperatur gegeben. Diese Instandsetzungfirma hat 1 Jahr Garantie auf die Reparatur gegeben. Wenige Tage nach Abholung des Autos wurde festgestellt, dass das Getriebe undicht ist und bestimmte Dichtungen nicht fachgerecht gewechselt wurden.

Der Händler hat mit meiner kommunikativen Unterstützung eine Reparatur bei seiner Partnerwerkstatt organisiert. Diese Reparatur ist nach vielen Stunden fehlgeschlagen, da die Dichtungen welche die Instandsetzungsfirma der Partnerwerkstatt geliefert haben, nicht passen. Die Instandsetzungsfirma behauptet danach das Gegenteil und wirft Fragen über der Kompetenz der Meisterwerkstatt vor. Nun ist Stillstand und der Händler sagt, dass die Garantie von der Instandsetzungsfirma im Ausland gilt und diese verantwortlich für die ordnungsgemäßge Reparatur. Also schiebt er die Verantwortung auf Dritte.

Nach meine Kenntniss ist er weiterhin verantwortlich für die Mangelfreie übergabe des Auto und die Reparatur auf seine Organisation ist fehlgeschlagen. Er darf nicht die Verantwortung auf Dritte wälzen. Das habe ich ihn so erklärt, er ist anderer Meinung und holt einen Anwalt zur Rat.

Eure Meinung?

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