Ich habe da mal eine Frage. Beim E-Roller gelten ja die gleichen Promillegrenzen wie beim Auto. Soweit so gut. Angenommen, Person A hat Alkohol getrunken und zu viel Alkohol konsumiert. Person B hat gar nichts getrunken. Kann Person B dann Person A auf dem E-Roller mitnehmen?
Ich bin mir völlig bewusst, dass das Fahren zu zweit ein Bußgeld nach sich zieht. Es geht mir nur darum, ob die Polizei mich als Person B belangen könnte, da ich "mitgefahren" bin, und mir somit den Führerschein entziehen kann. Ist die Rechtslage da strikt definiert?