GSX-R 750 K8 mit A2?
Hallo, mir wurde von einem Freund erzählt, dass man die Honda CBR 600 RR PC40 immer noch mit dem A2 Führerschein über “Umwege” fahren darf. Er hat es mir wie folgt erklärt:
Grundleistung sind ~ 88kw
Mit dem Motorrad zu Honda gehen und diese elektronisch auf 70kw drosseln und die Leistung im Fahrzeugschein einschreiben lassen.
Dann kann man laut ihm ein 35kw Drosselkit einbauen, nachdem man das 70kw Kit ausgebaut hat, und somit das Motorrad mit 35kw legal eintragen und mit A2 fahren.
Ich hab das dann mal ChatGPT erzählt und der hat mir erzählt, dass es keine 70kw Drosseln für die Honda gäbe, hat mir dann aber von der Suzuki GSX-R 750 erzählt. Es gäbe verschiedene Jahre, bei der das erlaubt sei. So komme ich auf die K8. Jetzt die Frage. Möglich ist es, das weis ich. Aber ob es legal ist oder eine Grauzone ist weiß ich nicht, weil die Ursprungsleistung ist doch dann 70kw oder? Ich weiß, wenn das nicht der Fall ist, dass es Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, das braucht ihr nicht sagen. Mir gehts nur um die Legalität.
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
Dein Freund will sich wichtig machen, obwohl ihm die elementarsten Grundkenntnisse fehlen, was ihn für jegliche Diskussion über dieses Thema vollumfänglich disqualifiziert. Zu ChatGPT brauche ich hoffentlich nichts zu sagen.
Allein der Gedanke, dass man entgegen der eindeutigen, unmissverständlichen Rechtslage jedes beliebige Motorrad auf A2 drosseln dürfte, wenn man es nur oft genug drosselt, ist an Absurdität nicht zu überbieten.
§6 FeV:
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Auch wenn du es zehnmal drosselst, ist es noch immer von einem Kraftrad mit über 70 kW abgeleitet.
Du kannst dir die neue GSXR950 zulegen, die gibt es in einer A2-Variante, selbige ist nicht gedrosselt, sondern stellt eine eigene Baureihe dar, mit einer offenen Leistung von nur 35 kW. Wer später mehr will, entdrosselt das Fahrzeug mangels Drossel nicht, sondern erwirbt einen "Umbausatz" zur "Leistungssteigerung" auf 70 kW.
Hey, bei der CBR 600 RR klappt das nicht legal mit A2. Die 70-kW-Drossel bringt nix, weil die ursprüngliche Leistung zählt und die liegt bei ~88 kW. Damit ist das Ding raus für A2, egal was du einträgst.
Mit der GSX-R 750 K8 sieht’s anders aus. Da gibt’s vereinzelt Modelle, die original mit 70 kW eingetragen wurden. Wenn du so eine findest, kann das legal sein. Aber alles andere mit „Umwegen“ ist rechtlich riskant und schnell Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Hab auch schon gesucht, aber find nur 110-kW-Modelle. Die 70-kW-Version scheint extrem selten zu sein, vielleicht gab’s die nur in bestimmten Ländern oder als Sonderzulassung.
Ich hab nur etwas davon gelesen, dass die das nur wegen Importbestimmungen machen mussten/ gemacht haben. Muss wohl weiter gucken und hoffen, dass ich eine finde.
Nein das ist nicht legal.
Deine Freund erzählt Unsinn.
Ok danke für die Antwort. Weißt du, wie ich an ein solches Modell rankommen täte? Weil ich find kein einziges Inserat, welches die 70kw Variante ist. Alles ist 110kw.