Anwaltsrechnung für Bußgeldverfahren – obwohl nur Anhörungsbogen vorlag?
Hallo zusammen,
ich möchte euch auf einen Fall aufmerksam machen, den ich selbst erlebt habe – vielleicht hilft es anderen oder regt zur Diskussion an.
Kurzfassung:Ich hatte einen Anhörungsbogen erhalten (also noch keinen Bußgeldbescheid). Weil ich rechtsschutzversichert bin, habe ich über die Hotline des Versicherers Kontakt zu einer Verkehrsrechtskanzlei aufgenommen. Bei dem Anhörungsbogen war auf dem Bild so gut wie nichts zu erkennen. Daher konnte ich nicht wirklich wissen ob Ich wirklich gefahren bin. Später konnte ich innerhalb der Familie feststellen wer gefahren ist. Die Person hat das Verwarngeld bezahlt und somit war das ganze erledigt das war alles in 10 Tagen abgeklärt.
Die empfohlene Kanzlei meiner Rechtschutzversicherung hat mich zurückgerufen und im Telefonat wurde mir erklärt, dass erst etwas unternommen werden könne, wenn ein Bußgeldbescheid vorliegt. Ich habe zu dem Zeitpunkt aber ein Mandat unterzeichnet weil wir davon ausgingen wir warten aufs Bußgeldbescheid.
Später wie gesagt wurde der Fahrer innerhalb der Familie ermittelt, Verwarngeld bezahlt und bei der Kanzlei direkt den Fall Storniert. Ich habe den Anhörungsbogen also selbst beantwortet und den Fall selbst abgeschlossen.
Trotzdem bekam ich im Nachgang mehrere automatisierte E-Mails, in denen es hieß, dass der Bußgeldbescheid noch fehlt – was zeigt: es konnte gar keine anwaltliche Tätigkeit stattfinden.
Dann kam die Rechnung:Ich erhielt eine Rechnung über 78,54 € mit folgenden Gebühren:
- Grundgebühr Bußgeldsachen (VV 5100 RVG)
- Verfahrensgebühr Bußgeldverfahren (VV 5103 RVG)
- Gegenstandswert: 0,00 EUR
- Es gab kein Bußgeldbescheid, also auch kein Verfahren.
- Ich habe alles selbst erledigt, es gab keine anwaltliche Tätigkeit.
- Die Gebühren VV 5100 und 5103 RVG setzen aber eine echte Fallbearbeitung voraus, was hier definitiv nicht passiert ist.
- Ich habe das Mandat frühzeitig widerrufen und nicht ausdrücklich zugestimmt, dass sofort losgelegt werden darf. Meine Schritte:
- Ich habe der Rechnung schriftlich widersprochen und auf die fehlende Grundlage hingewiesen.
- Alle E-Mails und automatisierten Erinnerungen habe ich als Nachweis mitgeschickt.
- Inzwischen habe ich den Vorgang an meine Rechtsschutzversicherung zur Prüfung weitergeleitet.
- Zusätzlich habe ich eine formelle Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingereicht.
Ganze nebenbei habe ich der Kanzlei angeboten das die Rechnung geändert werden soll in Anhörungsbogen bearbeitet dann wäre ich bereit zu Zahlen, natürlich wollte man das nicht da sowas nicht in Rechnung gestellt werden kann. Das ist aber die Faktenlage es gab nie ein Bußgeld das bearbeitet werden konnte. Ich habe Recherchiert und die 2 in Rechnung gestellten Punkte VV 5100 RVG und VV 5103 RVG können so nicht in Rechnung gestellt werden, nachdem Ich der Kanzlei aufgezeigt habe wofür 5100 und 5103 laut Rechtslage in Rechnung gestellt werden kann hat man keine Stellung dazu genommen sondern nur: "Wir verweisen auf unsere Rechnung" Das ganze habe ich jetzt sowohl meiner Rechtschutz Versicherung gemeldet als auch zur Prüfung an die Rechtsanwaltskammer in Berlin.
So jetzt könnt ihr was dazu sagen:- Kennt ihr ähnliche Fälle, bei denen für "nicht erbrachte Leistungen" Gebühren erhoben wurden?
- Ist es üblich, dass solche Standardgebühren erhoben werden, obwohl kein Verfahren stattfand?
- Was würdet ihr in so einem Fall noch tun – oder würdet ihr an die Verbraucherzentrale, Schlichtungsstelle oder ggf. die Öffentlichkeit gehen?
Ich freue mich über eure Meinungen, Erfahrungen oder rechtlichen Einschätzungen.
Danke euch!