Konkret geht es mir um die Kulturstr. in 85356 Freising. Diese ist als Fahrradstraße ausgewiesen und wird von mehreren Straßen gekreuzt. (Die Straße mit der roten Makierung)
An jeder dieser Kreuzungen steht nachdem man in die Fahrradstraße einbiegt erneut das Schild "Fahrradstraße" mit Zusatz "Anlieger frei".
So sieht der Anfang bei der Einfahrt in die Straße aus.
So sieht es nach jeder Kreuzung aus. Es steht jeweils wieder das Schild "Fahrradstraße" mit Zusatz "Anlieger frei" dort.
Für mich ergibt sich daraus, dass die Straße in verschiedene "Abschnitte" zwischen den Kreuzungen geteilt ist.
Nun zur Frage:
Ich habe ein Anliegen in einem dieser Abschnitte. Darf ich nun auch die anderen Abschnitte befahren für die ich ja eigentlich kein Anliegen habe? Allerdings kann ich es ja theoretisch vor der Einfahrt nicht wissen, dass die Straße in "Abschnitte" unterteilt ist...