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(Strecken-)Führerschein mit 16 (Sondergenehmigung). Gilt die EU-Richtlinie oder die Fahrerlaubnisverordnung?

Hallo,

ich benötige für meine Schule (~25km Entfernt, 1 1/2 Fahrzeit ÖPNV) und für meinen Teilzeitjob einen Autoführerschein (B), da die verschiedenen Arbeitsplätze weit von Bahnstationen oder Bushaltestellen entfernt sind. Auch Nachts fährt kein Bus mehr.

Die SZ berichtet, dass ein Streckenführerschein mit 16 möglich ist:

,,Macht zum Beispiel ein 16-Jähriger vom Land eine Berufsausbildung in einem Ort, den er partout nicht anders als mit einem Auto erreichen kann, gibt die Behörde dem Antrag womöglich statt, bestimmte Strecken zu bestimmten Zeiten selbst fahren zu dürfen. "

Quelle: https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-teenager-allein-am-steuer-sondergenehmigung-mit-hohen-huerden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140509-99-05644!amp

Die Ämter geben teilweise ein Mindestalter von 17 Jahren an und berufen sich auf eine RICHTLINIE der EU. (2006/126/EG).

Dort steht:

Artikel 4 6d: ,,Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins bei den Klassen B und BE bis auf 17 Jahre senken.”

Eine Richtlinie muss ins Nationale Recht umgewandelt werden. Dies ist wohl bei dieser Richtlinie, warum auch immer, nicht geschehen, da in der Fahrerlaubnis-Verordnung KEIN Mindestalter genannt wird. Hier ein Ausschnitt:

Artikel 74:

,,(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung genehmigen.

(2) Ausnahmen vom Mindestalter setzen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus.”

Meine Kollegen, sowie auch ich, meinen, dass immer das Nationale Recht gilt. Somit wäre ein Antrag auf Überprüfung der Aussetzung des Mindestalters möglich. Korrekt?

Freue mich auf eure Expertise.

Auto, Recht, Führerschein, Europäische Union, Fahrerlaubnis, Verordnung, Auto und Motorrad

Ärztliches Gutachten; oder MPU?

Hallo alle zusammen!

ich wurde vor ca 4 monaten von der polizei in meinem Auto kontrolliert. Ich bin NICHT gefahren, bzw wir saßen zusammen im auto und wollten im Wald spazieren gehen. Dafür bauten wir uns ein paar joints vor. Als wir dann gefragt wurden, ob wir etwas dabei hatten gaben wir das zunächst natürlich nicht zu (man kanns ja mal versuchen:D, später wurde aber doch noch was gefunden (war ja klar)...

dazu ist auch noch zu sagen, mit was für einem massiven aufkommen die beamten dann erschienen sind (3 mannschaftswagen mit mehr als 10 polizeibeamten) weil angeblich „Fluchtgefahr“ bestand... für mich Steuergelder verschwendung hoch 10. ausserdem wurden mir mehrfach schlägen in den „ranzen“ (Bauch) angedroht wenn ich nicht den maßnahmen folge leiste, obwohl ich abgesehen von ein paar Bemerkungen wie übertrieben das ganze sei, keinen Widerstand leistete. Anschließend wurde ich auch direkt gefesselt und zur blutentnahme begleitet.

nun zu meiner eigentlichen Frage:

ich habe noch keinerlei Post, weder von der Staatsanwaltschaft noch der Führerschein stelle bekommen. Mein anwalt hat dank der Akteneisicht die info, im Blut wären 5,6 ng thc nachgewiesen worden.
kann es sein, dass ich statt zur MPU nur ein ärztliches Gutachten machen lassen muss? Und wenn ja, wie läuft das ab? Urintest? Und wenn der negativ ist wars das dann?
ich weiß, ihr habt keine glaskugel aber ich hab wirklich keinerlei ahnung was nun auf mich zukommen könnte.
mein Anwalt meint übrigens, es käme lediglich zu einem äG, was er aber an keiner direkten Tatsache festmachen konnte. Zudem habe ich gehört bei diesen Gutachten kann man leicht durchfallen, obwohl man doch „nur“ ein negatives Testergebnis vorlegen muss??

vielen dank im vorraus für eure Antworten

der bierdurstige Tobi 🍻

MPU, Recht, Führerschein, Drogentest, Fahrerlaubnis, Polizeikontrolle, schikane, Nachweisbarkeit im Urin, THC im Blut

DDR Führerscheine nicht in der Führerscheinstelle registriert?

Grüße,

habe gerade einen aktuellen Artikel gesehen (DDR Führerscheine) Umtauschpflicht.

Hier ist einfach mal der Link zu dem Artikel:

https://m.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Usedom/Vorpommern-Greifswald-Zehntausende-Fuehrerscheine-muessen-umgetauscht-werden

In diesen Artikel steht dann folgender Text, der mich ein wenig neugierig gemacht hat bzw Fragen aufkommen lassen hat.

Zitat aus den Artikel:

Bei Verlust kein Ersatz der alten Papiere

Im Fall eines Verlustes der alten Fleppen, egal ob es eine schmale Klappkarte oder ein gefaltetes rosa Papierdokument war, müssten die betroffenen Personen dann eine neue Fahrerlaubnisausbildung bei einer Fahrschule machen und die entsprechenden Prüfungen erneut ablegen. Ein nicht ganz preiswertes Unterfangen ...

Jetzt meine Frage an euch. 😃

Warum sind diese DDR Führerscheine nicht bei der Führerscheinstelle registriert. Warum muss man bei Verlust des Führerscheins die Fachschule von vorne beginnen wie ein "Anfänger" bzw. zum Ersterwerb.

Und wenn man seinen DDR Führerschein verliert und hat aber den verlorenen Führerschein vorher eingescannt?

Ist ja dann ein Beweis, dass man einen Führerschein hatte.

Weil Scheckkarten Führerscheine sind ja auch registriert bei der Führerscheinstelle oder nicht 🤔?

Was sagt Ihr dazu?

Danke im voraus für eure Antworten 😉

Führerschein, DDR, Fahrerlaubnis, Fahrschule, Mobilität, Führerscheinklassen, Führerscheinstelle, fahrerlaubnisbehörde, Auto und Motorrad

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