Guten Tag,
Im Arbeitsvertrag steht, dass wenn ich das Studium nicht schaffe(fahrlässig), kündige oder gekündigt werde, dass ich die Studienkosten von ca. 80.000 EUR zurückzahlen muss. Ansich macht es ja auch Sinn, da diese ja Geld in mich investieren.
Aber sind 80.000 EUR nicht etwas viel? Sind 9 Semester Informatik.
Im letzten Absatz steht
A"uf die Rückzahlungspflicht kann ganz oder teilweise verzichtet werden, soweit sie für
die/den Studierenden oder die/den ehemals Studierenden eine besondere Härte
bedeuten würde."
Was genau ist eine besondere Härte? Ich bin, wenn das Studium anfängt gerade 18 Jahre alt und habe so gut wie kein Geld, weshalb ich auch dual studiere. Würde das in meinem Fall zutreffen?
Danke im Voraus..