Hallo,
Ich habe mir ein Gebrauchtwagen gekauft.
Nun sehe ich erst das im Vertrag steht das jegliche Ausschluss von Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Den Wagen habe ich beim KFZ Handel gekauft und dieser steht dort auch als Verkäufer im vertrag drauf.
Nun meine Frage ist das rechtlich nicht verboten. Er muss mir doch mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben oder nicht.?
Und wenn ja was mache ich jetzt wenn doch im 1 Jahr was mit dem Auto ist zb. MOTOSCHADEN usw.
Vielen Dank im Vorauss