Autokäufer mit Bürgergeld?
Meine Eltern und ich besitzen einen kleinen gebraucht Wagen, auf dem Namen meines Vaters. Jetzt möchten wir mir auch ein Auto kaufen, welches um die 10k€ kostet. Ich weiß nun jedoch nicht, ob das laut dem Jobcenter „verboten“ ist oder so? Würden unseren Kleinwagen sogar direkt danach verkaufen. Also können wir auch 2 Autos angemeldet haben und es gäbe kein Problem? Oder wie regelt man das?
2 Antworten
Wenn ihr alle Auflagen zum Erhalt des Bürgergeldes erfüllt, dann bekommt ihr es. Und niemand fragt danach, wofür ihr es letztlich ausgebt. Das wird nicht kontrolliert. Es wird nur kontrolliert, ob ihr alle Auflagen erfüllt, wenn ihr Bürgergeld beantragt.
Also darf jeder in meinem Haushalt, welches Bürgergeld bezieht ein Auto auf seinen Namen besitzen bis Max. 15k Euro ??